Digi-Guide
Lexikon zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Im Zuge der digitalen Entwicklungen im Gesundheitswesen begegnen wir immer mehr Bezeichnungen und Abkürzungen, die nicht allgemein geläufig sind. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie erklärt.
Erklärvideos zum digitalen Gesundheitswesen
Auf dem Youtube-Kanal der BAG SELBSTHILFE finden Sie viele interessante Erklärvideos zu digitalen Themen im Gesundheitswesen.
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D
Datensicherheit
Der einzig sichere Datenschutz ist, keine Daten preis zu geben. Allerdings ist es dann auch unmöglich, die Vorteile der Digitalisierung in der Medizin zu nutzen. Datensparsamkeit ist deshalb ein wichtiger Baustein einer guten Datensicherheit.
Um möglichst viel Nutzen aus der Digitalisierung zu ziehen, ist die sinnvolle Speicherung und Auswertung von großen Datenmengen erforderlich. Es muss eine Abwägung zwischen Patientennutzen aus der Datenverwendung auf der einen und dem Missbrauchspotential auf der anderen Seite erfolgen. Wenn kein Patientennutzen zu erwarten ist, dann darf auch keine Datenerhebung erfolgen.
(Stand: 30.09.2026)
Datenspeicherung (zentral und dezentral)
Zentrale oder dezentrale Datenspeicherung bedeutet vereinfacht, ob Daten vollständig an einem „Ort“ gespeichert werden oder an mehreren. Beide Varianten bieten Vor- und Nachteile.
Bei dezentral gespeicherten Daten sehr viel aufwendiger auf viele Daten zuzugreifen, weil die Systeme vieler Datenspeicher nicht ohne weiteres kompatibel sind und darüber hinaus gleichzeitig viele Datenspeicher mit relevanten Daten anzugreifen wären. Gleichzeitig ist es sehr schwierig, viele Datenspeicher gleichzeitig mit einem Maximum an Schutz auszustatten. Der Schutz ist in der Regel aufwendig und teuer.
Bei einer zentralen Datenspeicherung kann auf eine hohe kostenintensive Cybersicherheit gesetzt werden. Gelingt es einem Angreifer/Hacker jedoch trotzdem, diesen zentralen Speicherort erfolgreich anzugreifen und Daten zu stehlen oder sie zu verändern, dann gilt das bei einem einzigen Angriff für sehr viele, wenn nicht sogar alle Daten.
Datentreuhänder
Ein Datentreuhänder soll die Informationen von Patient*innen für Forschungszwecke bereitstellen. Jedoch so, dass niemand diese Daten direkt einer bestimmten Person zuordnen kann. Dafür werden die persönlichen Daten pseudonymisiert, also durch Codes ersetzt, die eine Zuordnung verhindern sollen. Der Datentreuhänder behält dabei den speziellen Code, der es ihm ermöglicht, die pseudonymisierten Daten den richtigen personenbezogenen Daten zuzuordnen.
Problematisch ist, dass pseudonymisierte Daten auch ohne den Schlüssel oft Rückschlüsse auf bestimmte Personen zulassen. Je seltener die Erkrankung oder Behandlungsart, desto leichter ist das Erkennen der konkreten Person. Besonders leicht zurückzuverfolgen sind die Daten zu einer bestimmten Person dann, wenn sie mit anderen öffentlich Datenbanken verknüpft werden.
(Stand: 30.09.2026)
Datenverschlüsselung
Daten werden bei einer Übertragung verschlüsselt, um sie vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Über die Telematikinfrastruktur (TI) werden Gesundheitsdaten wie beispielsweise Diagnosen und Laborwerte übertragen. Damit dies sicherer geschieht, werden die Daten bei der Übertragung in der TI verschlüsselt.
Es gibt zwei wesentliche Formen der Verschlüsselungstechnik:
- Symmetrische Verschlüsselung: Hier wird derselbe Schlüssel zum Ver- und Entschlüsseln verwendet. Es ist wie ein Schloss, das Absender und Empfänger mit demselben Schlüssel öffnen können.
- Asymmetrische Verschlüsselung: Hierbei gibt es zwei verschiedene Schlüssel - einen öffentlichen zum Verschlüsseln und einen privaten zum Entschlüsseln. Dies ist besonders sicher, da nur der Empfänger den privaten Schlüssel besitzt
Hinweise:
- Verwenden Sie starke, einzigartige Passwörter für Ihre Konten.
- Nutzen Sie, wenn möglich, Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Nutzen Sie möglichst keine öffentlichen WLAN-Netzwerke (z.B. in Cafés, in der Bahn, in Hotels etc.), wenn Sie Ihre Gesundheitsdaten einsehen oder teilen. Nutzen Sie für sensible Daten besser eine sichere Verbindung (z.B. VPN).
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps, die als Medizinprodukt zugelassen sind („Apps auf Rezept“). Die im Verzeichnis des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommenen DiGA werden von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) erstattet. Sie können von einem Arzt verordnet oder direkt bei der GKV beim Vorliegen der entsprechenden Diagnose beantragt werden.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA), sollen dabei unterstützen, den Pflegealltag besser zu bewältigen. Einige davon bieten Pflegebedürftigen Übungen an, um ihren Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Sie können entweder als App auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphone, Tablet) oder als browserbasierte Webanwendung am Computer oder Laptop genutzt werden. DiPA könnten aber auch Sensoren sein, die z. B. bei einer Inkontinenz zum Einsatz kommen: Ein Sensor benachrichtigt den pflegenden Angehörigen über die App, wann das Inkontinenzmaterial gewechselt werden muss. Damit wird nicht nur der Pflegende in seinen Abläufen unterstützt, sondern auch der Pflegebedürftige selbst gewinnt dadurch wieder mehr an Lebensqualität. Die Kosten der DiPA sollen zukünftig erstattet werden. Es ist geplant, dass es zukünftig ein digitales Pflegehilfsmittelverzeichnis vom Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geben wird, in dem die erstattungsfähigen DiPA aufgelistet werden.
Disease-Management-Programme (DMP)
DMP ist die Abkürzung für Disease-Management-Programm. DMP´s sind strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Asthma, Diabetes oder Krebs.
E
EHDS – Europäischer Gesundheitsdatenraum
Die EHDS-Verordnung der EU schafft einen gemeinsamen Rahmen für die datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten in Europa. Sie unterscheidet zwischen zwei Nutzungsformen:
Primärnutzung: Zugang zu eigenen Gesundheitsdaten in der Versorgung für Patienten und Leistungserbringer
Sekundärnutzung Nutzung de-identifizierter Daten für Forschung, Innovation und Politikgestaltung.
Bürgerinnen und Bürger haben ein Widerspruchsrecht (Opt-Out), insbesondere gegen die Sekundärnutzung ihrer Daten. In Deutschland ist die elektronische Patientenakte (ePA) der zentrale Zugangspunkt.
Elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU)
Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch eAU genannt, ist die digitale Version des altbekannten "gelben Scheins". Patientinnen und Patienten müssen sich nicht mehr um die Weiterleitung der AU an die Krankenkasse kümmern. Grundsätzlich sollten auch alle Arbeitgeber/innen durch die Kassen über eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ihrer Beschäftigten informiert werden. Dennoch bleibt die Pflicht von Arbeitnehmer/innen bestehen, die Arbeitgeber/innen über eine Erkrankung und die voraussichtliche Dauer unverzüglich zu informieren.
(Stand 30.09.2026)
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die eGK ist die Versichertenkarte der gesetzlich Versicherten, auf der neben den Patientenstammdaten und dem eRezept auch Informationen zu einer Patientenverfügung, der Notfalldatensatz und der elektronische Medikationsplan (eMP) gespeichert werden können, sofern die Patientin bzw. der Patient dies wünscht. Darüber hinaus kann die eGK, sofern sie NFC-fähig ist, zur Identifizierung beim Login zur ePA genutzt werden. Sie beinhaltet: Foto, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Krankenversichertennummer, Versicherungsstatus, Beginn und Ablauf des Versicherungsschutzes, Krankenkassennummer
(Stand 30.09.2026)
Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ist eine digitale Gesundheitsakte in der Telematikinfrastruktur (TI). Seit dem 29.04.2025 ist die ePA für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügbar. Sie ist zunächst ein leerer Ordner, der nach und nach mit medizinischen Informationen wie Befunden, Diagnosen, Arzneimittelverordnungen, Behandlungsberichten und Abrechnungsdaten an einem zentralen Ort befüllt wird. Der Informationsaustausch zwischen den behandelnden Praxen und Kliniken aber auch mit Patientinnen und Patienten soll dadurch verbessert werden.
(Stand 30.09.2026)
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Von einem elektronischen Medikationsplan eMP spricht man, wenn die Informationen aus dem Bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) elektronisch auf der Gesundheitskarte eGK gespeichert werden. Der eMP kann in der ePA hinterlegt werden. Ein vollständiger und aktueller Medikationsplan ist Voraussetzung für eine gute Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), da Leistungserbringer ein genaues Bild der Medikation erhalten.
(Stand 30.09.2026)
Elektronisches Rezept (e-Rezept)
Das e-Rezept ist die digitalisierte Form des Papierrezepts. Seit dem 1. Januar 2024 löst das e-Rezept das altbekannte „rosa Formular“ ab. Ärzte stellen weiterhin die Rezepte in seinem Praxissoftwareverwaltungssystem (PVS). Das eRezept wird darüber hinaus jedoch auf speziellen Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert, auf die die Apotheken zugreifen können, wenn sie die Medikamente ausgeben. Das eRezept wird von den Arztpraxen direkt auf die eGK des Patienten gespeichert. In der ausgebenden Apotheke wird die eGK dann ausgelesen und Patienten erhalten daraufhin ihr Medikament.
(Stand 30.09.2026)
G
Gematik
Gematik steht für Gesellschaft für Telematik (§ 310 SGB V). Die gematik GmbH ist eine Organisation, die gesetzlich dazu beauftragt ist, die Telematikinfrastruktur zu pflegen und weiterzuentwickeln.
Gesellschafter der gematik sind zu 51 Prozent die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, zu 24,5 Prozent der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und zu 24,5 Prozent die anderen in § 306 Absatz 1 Satz 1 genannten Spitzenorganisationen
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Der G-BA beschließt in Form von Richtlinien, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (Leistungskatalog). Daneben ist er mit Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementaufgaben betraut. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag die Gesundheitsversorgung wirtschaftlich und qualitätsgesichert zu gestalten. Er steht unter Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
I
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ist eine unabhängig arbeitende Einrichtung, deren Aufgaben gesetzlich festgelegt sind. Das IQWiG überprüft den Nutzen und Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten. Über die evidenzbasierten (beleggestützten) Ergebnisse wird in wissenschaftlichen Berichten informiert. Für die Bevölkerung werden die Informationen allgemeinverständlich aufbereitet und auf der Webseite www.gesundheitsinformation.de zur Verfügung gestellt.
(Stand 30.09.2026)
K
Künstliche Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen
Die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen bedeutet, dass computergestützte Algorithmen und lernfähige Systeme dazu eingesetzt werden, medizinische Daten zu erkennen und zu analysieren. Oft wird auch von artificial intelligence (AI) gesprochen. Durch die Möglichkeit, dass KI gewisse Muster erkennt und auf verfügbare Daten zugreifen kann, kann sie bei Diagnosestellung und anderen Bereichen der Medizin unterstützend sein. Wichtig: Eine KI hat keine Entscheidungsmacht, sondern immer ein realer Mensch. Demnach sollte die KI im Gesundheitswesen als Unterstützung zur Qualitäts- und Effizienzverbesserung gesehen werden.
(Stand 30.09.2026)
KIM
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Diese Art des Kommunikationsdienstes nutzt die Telematik-Infrastruktur zur Übermittlung von medizinischen Daten. Die Übermittlung findet dabei zwischen Akteuren des Gesundheitswesens statt.
M
Medizinisches Informationsobjekt (MIO)
(englisch: Medical Information Objects)
Medizinische Informationsobjekte (MIOs) sind standardisierte, digitale Datensätze, die medizinische Informationen in einer einheitlichen und strukturierten Form speichern. Sie wurden entwickelt, um den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu erleichtern und zu verbessern.
(Stand 30.09.2026)
N
Nationales Gesundheitsportal - gesund.bund.de
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Jahr 2020 das sogenannte Nationale Gesundheitsportal www.gesund.bund.de gelauncht.
gesund.bund.de soll objektive, verständliche und verlässliche Gesundheitsinformationen bieten, damit die Nutzer gute Entscheidungen für ihre Gesundheit treffen können.
Die Ziele von gesund.bund.de sind insbesondere:
- die Gesundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bürgern zu fördern
- die Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten zu stärken
- die aktive Mitwirkung an der eigenen Behandlung und so auch den Behandlungserfolg zu unterstützen
Das Bundesministerium für Gesundheit war auf die Dachverbände der Patientenorganisationen zugegangen, um mit deren Unterstützung einen Artikel zum Thema „gesundheitsbezogene Selbsthilfe“ zu entwickeln.
Der Artikel zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ist im Nationalen Gesundheitsportal unter diesem Link verfügbar: https://gesund.bund.de/selbsthilfe
(Stand 30.09.2026)
P
Pseudonymisierung von Daten
Nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO bedeutet Pseudonymisierung:
„Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können."
Beispiel: Max Mustermann könnte pseudonymisiert als „ID-1234“ bezeichnet werden.
- Beispiel, eines Originaldatensatzes:
Name | Vorname | Geb. am | Anschrift | PLZ | m/w/d | Diagnose |
Schmidt | Max | 03.07. | Goethestr. 3 | 34206 | m | Covid19 |
Becker | Lisa | 12.10. | Rheinstr. 2 | 10245 | w | Grippe |
Ahlke | Gudrun | 21.03. | Ackerweg 17 | 91203 | w | Krebs |
Freiwald | Oskar | 17.02. | Petunien-weg 3 | 46908 | m | Herzinfarkt |
- Beispiel, wie daraus ein pseudonymisierter Datensatz erstellt wird:
ID | Alter | PLZ | m/w/d | Diagnose |
00001 | 30-35 | 34xxx | m | Covid19 |
00002 | 15-20 | 10xxx | w | Grippe |
00003 | 60-65 | 91xxx | w | Krebs |
00004 | 75-80 | 46xxx | m | Herzinfarkt |
T
Telematikinfrastruktur (TI)
Als Telematikinfrastruktur wird die digitale Infrastruktur („Datenautobahn“) des deutschen Gesundheitswesens bezeichnet. Sie vernetzt alle wichtigen Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens miteinander und soll einen sicheren Datenaustausch ermöglichen. Die TI legt die Grundlage für den weiteren Ausbau der Digitalisierung (zum Beispiel elektronische Patientenakte).
TI-Messenger (TI-M)
Der TI-Messenger der gematik ist ein Kommunikationsdienst für das deutsche Gesundheitswesen. Er ermöglicht Ärzt*innen, Apotheker*innen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Fachkräften, schnell und sicher miteinander zu kommunizieren.
- Was kann der TI-Messenger?
Schneller Austausch von Textnachrichten, Dokumenten, Fotos und Sprachnachrichten
Sicherere Übermittlung medizinisch relevanter Informationen über die Telematikinfrastruktur
- Können Patient*innen den TI-Messenger nutzen?
Aktuell ist der TI-Messenger nur für medizinisches Fachpersonal verfügbar. In Zukunft ist jedoch geplant, dass auch Patient*innen Zugang erhalten und mit ihren Ärzt*innen oder Krankenkassen kommunizieren können.
- Ist die Kommunikation über den TI-Messenger sicher?
Eine absolute Sicherheit gibt es bei der Nutzung digitaler Optionen nicht. Der TI-Messenger bietet ein hohes Sicherheitsniveau. Jede Kommunikation ist mehrfach vor dem Zugriff durch Dritte geschützt, um sensible Gesundheitsdaten zu schützen.
- Wann wird der TI-Messenger für Patient*innen verfügbar sein?
Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Die gematik plant jedoch, den TI-Messenger in Zukunft für die Kommunikation zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Krankenkassen zu erweitern.
- Wie unterscheidet sich der TI-Messenger von anderen Messaging-Apps?
Der TI-Messenger wurde speziell für das deutsche Gesundheitswesen entwickelt und erfüllt hohe Datenschutzanforderungen. Er ermöglicht eine sicherere sektorenübergreifende Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern, was mit herkömmlichen Messaging-Apps nicht der Fall ist.
(Stand: 24.07.2024)
Tracking
Tracking (oder auch Web-Tracking) bedeutet, dass das Verhalten einer Benutzerin oder eines Benutzers des Internets beobachtet, nachverfolgt und ausgewertet wird. So wie Pakete getrackt und verfolgt werden können, können auch Dienstleister digitaler Unternehmen die „Reise“ im Internet nachverfolgen. Anhand von komplexen Systemen oder auch Datenprotokollen können Unternehmen beispielsweise nachverfolgen, über welche Wege Kunden ein Produkt gesucht, gefunden und gekauft haben.