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Nachgefragt: Was ist die Patientenvertretung?

Mehr als 70 Millionen Menschen sind in Deutschland gesetzlich krankenversichert. Im Gesetz ist festgelegt, dass alle gesetzlich versicherten Menschen Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Gesundheitsversorgung haben. Aber wie wird festgelegt, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ bedeutet?

Seit 2004 werden im Gemeinsamen Bundesausschuss (kurz G-BA) Richtlinien festgelegt, die medizinische Leistungen der Krankenkassen regeln, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung beschlossen. Zeitgleich wurde das Instrument der Patientenbeteiligung im G-BA eingeführt. Die Patientenvertretung gibt den Patient*innen eine Stimme im Gesundheitswesen und vertritt ihre Interessen auf Bundeseben. Sie ist in allen Gremien des G-BA als antrags- und mitberatungsberechtigtes Mitglied vertreten, ein Stimmrecht hat sie bislang nicht.

Patientenvertreter*innen sind ehrenamtlich tätig und werden von vier bundesweit agierenden Dachorganisationen der Patientenorganisationen und der Selbsthilfe benannt. Sie bringen ihre Erfahrungen als Patient*innen, Sachkenntnis und umfassende Erkenntnis bezüglich der Versorgung von Betroffenen in ihre Arbeit in der Patientenvertretung ein.

Das Engagement und die Initiativen der Patientenvertretung haben in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Verbesserungen für alle gesetzlich versicherten Menschen geführt. Viele dieser Erfolge und die Stimmen der Patientenvertreter*innen könnt ihr in der Kampagne „Komm in die Patientenvertretung – Mach deine Stimme stark“ auf unseren Kanälen sehen.

Einen tollen Film über die Patientenbeteiligung findet ihr auf unserem YouTube Kanal unter: https://www.youtube.com/watch?v=W5p2jd3kGWc

In Laufe der nächsten Wochen werden wir uns auch noch mit der Frage beschäftigen, wie man Patientenvertreter*in wird, welche Gremien es im G-BA gibt und wie Patientenvertreter*innen in ihrer Arbeit unterstützt werden.

Nachgefragt: Wie werde ich Patientenvertreter*in?

Heute möchten wir näher darauf eingehen, wie Interessierte zu Patientenvertreter*innen werden können.

Zunächst einmal werden sachkundige Personen von den vier bundesweit agierenden Dachorganisationen der Patientenorganisationen und der Selbsthilfe benannt, mindestens die Hälfte dieser sachkundigen Personen sollen selbst Betroffene sein. Wenn ihr Patientenvertreter*in werden wollt solltet ihr also in die Organisationsstrukturen einer Patientenorganisation eingebunden sein. Ihr seid zum Beispiel aktiv in einer der Selbsthilfeorganisationen, die Mitglied bei der BAG SELBSTHILFE sind.

Dann ist es wichtig, dass es keinen Interessenskonflikt gibt, der gegen euch als Patientenverter*in spricht. Ihr dürft zum Beispiel in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu einer Krankenkasse stehen oder für ein Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen arbeiten.

Schließlich ist eine Sach- und Fachkompetenz in den Themenfeldern, in denen ihr als Patientenvertreter*innen eingesetzt werden sollt, unabkömmlich. Hiervon hängt es natürlich auch ab, in welchem Gremium interessierte Patientenvertreter*innen eingesetzt werden können.

Im sogenannten Koordinierungsausschuss einigen sich dann Vertreter*innen der Dachorganisationen über die Benennungen. Die BAG SELBSTHILFE ist hierbei Koordinierungsstelle und führt das Benennungsverfahren der über 400 Patientenvertreter*innen durch.

Patientenvertreter*in kann nur werden, wer bereit ist, sich aktiv einzubringen und auch die Möglichkeiten mitbringt, dies zu tun. Es werden aber nicht alle Patientenvertreter*innen als ständige Mitglieder in Ausschüssen verpflichtet. Manchmal geht es auch um einzelne Sitzungen. Seid ihr neugierig und würdet euch gerne einbringen? Sprecht eure Selbsthilfeorganisation an und teilt euer Interesse mit.

Detailinfos findet ihr hier:

https://patientenvertretung.g-ba.de/hintergrund/wie-wird-man-patientenvertreterin-oder-patientenvertreter_/

Nachgefragt: Welche Gremien gibt es im G-BA?

Wird über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Patientenvertretung gesprochen, geht es häufig um Gremien, Ausschüsse und das Plenum, aber was steckt dahinter und wie ist der G-BA eigentlich aufgebaut?

Die Arbeit im G-BA findet im Plenum, in den Unterausschüssen und in den Arbeitsgruppen statt. Das Plenum ist das Gremium, in dem die Beschlüsse gefasst werden. Hier finden ein- bis zweimal im Monat öffentliche Sitzungen statt. In dieser Versammlung sitzen 13 stimmberechtigte Mitglieder deren Zusammensetzung genau geregelt ist. Es handelt sich hierbei um zehn Mitglieder der Trägerorganisationen des G-BA und um drei unparteiische Mitglieder. Zudem nehmen an den Sitzungen auch Patientenvertreter*innen teil. Sie haben kein Stimmrecht, aber ein umfassendes Mitberatungs- und Antragsrecht zu allen Tagesordnungspunkten.

Entscheidungen, die im Plenum getroffen werden, werden zuvor in den neun themenbezogenen Unterausschüssen vorbereitet. Die Sitzungen dieser Ausschüsse findet nicht-öffentlich statt. Die Patientenvertretung ist mitberatend in den Unterausschüssen vertreten und benennt für jeden Ausschuss ein*e Sprecher*in. Weitere Mitglieder werden normenbezogen hinzugezogen.

Zur inhaltlichen Ausarbeitung sind den Unterausschüssen mehr als 80 Arbeitsgruppen unterstellt, die fortlaufende oder zeitlich befristete Aufträge erhalten. Die inhaltliche Arbeit in den Arbeitsgruppen ist selbstverständlich vertraulich.

Könnt ihr euch vorstellen in der Patientenvertretung mitzuwirken? Als Mitglieder in den Selbsthilfeorganisationen habt ihr die Möglichkeit euch in der politischen Interessensvertretung einzubringen!

Nachgefragt: Wie werde ich als Patientenvertreter*in unterstützt?

Die Arbeit in der Patientenvertretung klingt für viele engagierte Menschen erst einmal interessant. Ihr stellt euch aber vielleicht die Frage, welche Unterstützungsangebote es für Patientenvertreter*innen gibt? Wie wird man den neuen Aufgaben gerecht? Werden die anfallenden Kosten, wie z.B. für die Anreise und den Verdienstausfall bezahlt?

Zur Unterstützung der Patientenvertretung wurde 2008 die Stabstelle Patientenbeteiligung eingeführt. Zu ihren Aufgaben zählen die Organisation von Abstimmungstreffen, die Vorbereitung von Anträgen und Beratung der Patientenvertreter*innen. Eine weitere wichtige Aufgabe sind Schulungen und Fortbildungen von Patientenvertreter*innen. Hier werden methodisches und fachliches Wissen vermittelt und die Strukturen und Verfahren des G-BA nähergebracht.

Patientenvertreter*innen nehmen an Präsenzsitzungen und Vorbesprechungen teil. Hierfür müssen sie Zeit aufwenden und es fallen Reisekosten an. Damit der Zugang zur Patientenvertretung möglichst vielen Menschen ermöglicht wird, werden die Reisekosten durch den G-BA erstattet. Ebenfalls gibt es einen Ersatz für einen möglichen Verdienstausfall sowie eine Aufwandsentschädigung.

Schlussendlich unterstützen sich die Patientenvertreter*innen auch gegenseitig durch ein gutes kollegiales Miteinander. Gerade neue Mitglieder können von den Erfahrungen und dem Wissensfundus in der Patientenvertretung profitieren und werden nicht allein gelassen.