Wahl des Leistungserbringers
Welchen Leistungserbringer kann ich wählen?
Versicherte können grundsätzlich alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind. Die Krankenkasse muss Sie zu den Inhalten Ihrer Verträge beraten; oft finden sich auch auf der Homepage entsprechende Informationen. Fragen Sie auch hier nach!