Als Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und deren Angehörigen mit rund 1 Million Mitgliedern sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften hat die BAG SELBSTHILFE im Grundsatz durchaus Verständnis dafür, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage im Gesundheitssystem notwendig sind. Gleichzeitig ist aber hervor zu heben, dass der Staat seine Aufgaben bei der Erstattung der angemessenen Beiträge der Grundsicherungsempfänger nicht wahrnimmt, was verfassungsrechtlich nur schwer nachvollziehbar ist. Bereits drei Mal stand – zu Recht - die Anpassung der nicht angemessenen Übernahme von Beiträgen von Bürgergeldempfängern in Koalitionsverträgen, wurde aber nie umgesetzt. Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE ist es daher nicht nachvollziehbar, warum mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht die Empfehlung aufgenommen wurde, die GKV von der Finanzierung dieser Beiträge zu entlasten bzw. für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen. Bei der Finanzierung der Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger handelt es sich um eine staatliche Aufgabe, nicht um eine Aufgabe des GKV-Systems.