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BAG SELBSTHILFE startet neuen Selbsthilfepodcast
BAG SELBSTHILFE begrüßt Anträge der Oppositionsparteien zur heutigen Anhörung im Bundestag, rechtliche Neuregelung der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder sowie eine bessere finanzielle Absicherung der Betreuung zu schaffen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz, mit dem eine Vereinheitlichung des Stiftungsrecht sowie eine stärkere Transparenz über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts angestrebt wird. Soweit der vorliegende Entwurf hierzu eine abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht, wird dies für sinnvoll und zweckmäßig erachtet, um der derzeit bestehenden Unübersichtlichkeit und dadurch hervorgerufenen Verunsicherung in Bezug auf das anzuwendende Recht – Bundes- oder Landesrecht – entgegenzuwirken.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Initiative zur Schaffung eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sehr. Die in der BAG SELBSTHILFE zusammenarbeitenden Verbände sind sehr froh darüber, dass mit dem KJSG nun die seit langem angekündigte Grundentscheidung für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe getroffen wurde.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es wiederum, dass das Bundesministerium für Gesundheit Personaluntergrenzen nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner für weitere Bereiche festlegt bzw. die vorhandenen überarbeitet. Eine ausreichende Personalausstattung hat eine hohe Bedeutung für die Gewährleistung der Patientensi-cherheit; hier kann die Festlegung einer entsprechenden Grenze die unterste Linie der Ausstattung festlegen.
Entwurf der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken (Stand: 20.01.2017)
Entwurf einer Verordnung über das Verfahren und die Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Genehmigungsanträgen für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2017 im zweiten Anlauf für die Aufnahme der ambulanten Ernährungstherapie als Heilmittel bei seltenen angeborenen schweren Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose gestimmt.
Die Beratungen zum Nationlen Krebsplan wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nun mit einem Gesetzentwurf aufgegriffen.
Nach der Evaluation des 2011 beschlossenen Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)...
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