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BAG SELBSTHILFE startet neuen Selbsthilfepodcast
BAG SELBSTHILFE begrüßt Anträge der Oppositionsparteien zur heutigen Anhörung im Bundestag, rechtliche Neuregelung der Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder sowie eine bessere finanzielle Absicherung der Betreuung zu schaffen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz, mit dem eine Vereinheitlichung des Stiftungsrecht sowie eine stärkere Transparenz über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts angestrebt wird. Soweit der vorliegende Entwurf hierzu eine abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht, wird dies für sinnvoll und zweckmäßig erachtet, um der derzeit bestehenden Unübersichtlichkeit und dadurch hervorgerufenen Verunsicherung in Bezug auf das anzuwendende Recht – Bundes- oder Landesrecht – entgegenzuwirken.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Initiative zur Schaffung eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sehr. Die in der BAG SELBSTHILFE zusammenarbeitenden Verbände sind sehr froh darüber, dass mit dem KJSG nun die seit langem angekündigte Grundentscheidung für eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe getroffen wurde.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es wiederum, dass das Bundesministerium für Gesundheit Personaluntergrenzen nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner für weitere Bereiche festlegt bzw. die vorhandenen überarbeitet. Eine ausreichende Personalausstattung hat eine hohe Bedeutung für die Gewährleistung der Patientensi-cherheit; hier kann die Festlegung einer entsprechenden Grenze die unterste Linie der Ausstattung festlegen.
WIR FÜR MICH. SELBSTHILFE WIRKT. Eine Imagekampagne, die k(l)ickt – bundesweiter Start in Düsseldorf
Die BAG SELBSTHILFE trauert um ihren Ehrenvorsitzenden Friedel Rinn. Er starb am 18. Juni 2013 im Alter von 76 Jahren in Wetzlar.
Die BAG SELBSTHILFE hat auf ihrer jährlich Ende April stattfindenden Mitgliederversammlung einen neuen Bundesvorstand gewählt. Neuer Bundesvorstandsvorsitzender ist Volker Langguth-Wasem.
Heute entscheidet der Bundesrat abschließend über die Rechtsverordnung zur Beteiligung der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene.
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