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Berlin, 20.02.2020. Auch Patienten ohne Diabetes haben zukünftig einen Anspruch auf Fußpflege beim Podologen, wenn sie genauso gefährdet sind wie Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom. Das hat heute der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden.
Die BAG SELBSTHILFE teilt die Auffassung des Bundesministers für Gesundheit, dass die Digitalisierung große Chancen für die medinische und pflegerische Versorgung in Deutschland bietet. Eine wichtige Grundlage hierfür bildet die sogenannte Telematikinfrastruktur, mit der Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherte so vernetzt werden, dass sie sicher, schnell und sektoren-übergreifend miteinander kommunizieren können.
BAG SELBSTHILFE fordert: Patient*innen nicht für medizinisch notwendige Rettungsfahrten zahlen lassen. Auch Krankenfahrten müssen schwer kranken Menschen erstattet werden.
Männer müssen beurteilen können, ob es Sinn macht, einen PSA- Test durchzuführen und welche Risiken für sie bestehen. Deshalb fordern Patientenvertreter eine bessere Entscheidungsgrundlage durch eine Nutzenbewertung zu schaffen.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
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