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Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Erstes Picknick des DCCV e.V. am 23. Juni 2018 in Neuwied Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. veranstaltet ihr Picknick am 30. Juni 2018
Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt uneingeschränkt das Ziel der Bundesregierung, die Lasten der künftigen Finanzierung des Gesundheitssystem in gleichem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu legen.
Wir brauchen eine Pflegereform mit guten Arbeitsbedingungen, verlässlichem Personalschlüssel und ohne Profitorientierung!
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Registerdaten in der Onkologie nicht nur zu epidemiologischen Zwecken, sondern behandlungs- und bevölkerungsbezogenen besser nutzbar zu machen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich jedoch leider nur auf einige punktuelle Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen vorübergehend auszusetzen.
Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt hat, fand heute ein glückliches Ende.
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