Tastaturkürzel
BAG SELBSTHILFE reagiert irritiert auf Vorschläge des Lehrerverbands VBE zum Ende der Schulschließungen und fordert ein Konzept zum qualitätsorientierten Onlineunterricht für alle Kinder in diesen und kommenden Krisenzeiten
BAG SELBSTHILFE kritisiert das Vorhaben der Regierung scharf, das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitations-stärkungsgesetz (IPReG) in der aktuellen Form im Schnellverfahren verabschieden zu wollen, und damit das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen massiv zu beschneiden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt flexiblere finanzielle Rahmenbedingungen für Versorgung von Kranken und Pflegebedürftigen. Sie empfiehlt die Aufnahme der Einrichtungen der Selbsthilfe in den Rettungsschirm und die Schaffung von sicherer aktueller Förderung der Selbsthilfe durch Krankenkassen.
Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind Kern unseres Sozialstaates.
BAG SELBSTHILFE fordert die politisch Verantwortlichen auf, aktuelle Informationen und Pressekonferenzen zur Lage und Entwicklung der Corona-Krise endlich auch in barrierefreien Formaten für Menschen mit Behinderung bereitzustellen.
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
Seit heute müssen Arbeitnehmer für eine Krankschreibung wieder in allen Fällen einen Arzt aufsuchen. Damit endet die seit fünf Wochen als Schutzmaßnahme gegen die weitere Verbreitung des Coronavirus eingeführte Regelung, dass PatientInnen mit leichten Atemwegsbeschwerden eine bis zu 14-tägige Krankschreibung vom Arzt nach telefonischer Rücksprache erhalten konnten. Verfrüht, sagt die BAG SELBSTHILFE und kritisiert damit die Entscheidung des Gremiums aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.04.2020 beschlossen, Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS) in die Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V aufzunehmen. Die Patientenvertretung hofft, dass dadurch viele Amputationen vermieden werden können.
Scrollen, um weitere Inhalte zu laden