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Berlin, 17.09.2019: Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss setzt sich für eine deutliche Personalaufstockung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ein.
Raum für Begegnung, Austausch und Information bietet der Messestand der BAG SELBSTHILFE in Halle 6 / Stand E22
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne des neuen RISG-Gesetzes empört ab. Erleichterungen beim Zugang zu Rehabilitation und reduzierte Zuzahlungen werden begrüßt.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielstellungen, den Zugang zur Rehabilitation zu erleichtern und Zuzahlungen zu reduzieren. Entschieden verwahrt sie sich dagegen, dass Personen mit hohem Bedarf an medizinischer Pflege nicht selbst bestimmen dürfen, wo ihr Aufenthaltsort ist. Der richtige Weg sind Regelungen, durch die das Qualitätsmanagement verbessert wird und Versicherte gestärkt werden.
Die BAG SELBSTHILFE und die Landesarbeitsgemeinschaften und -vereinigungen der Selbsthilfe begrüßen die dauerhafte Förderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), die im Kabinettsentwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetz vorgesehen ist. Die EUTB stößt auf große positive Resonanz und der Bundestag sollte nun die Neuregelung beschließen.
Am 9. Januar 2018 hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum traditionellen Neujahrsempfang gebeten.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Weltfrauentag, denn er ist der Tag aller Frauen und der Verwirklichung von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe in allen Lebensbereichen!
Als Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften sieht die BAG SELBSTHILFE beim vorliegenden Referentenentwurf weiterhin...
Die BAG SELBSTHILFE, Dachverband von 121 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften, bewertet den vorliegenden Entwurf...
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
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