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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen vorübergehend auszusetzen.
Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt hat, fand heute ein glückliches Ende.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute, auf Antrag der Patientenvertretung, die Aufnahme der Spinalen Muskelatrophie (SMA) in das erweiterte Neugeborenen-Screening (ENS) beschlossen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz zur Modernisierung des Personenförderungsrechts.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt nachdrücklich, dass der Prozess der Digitalisierung des Gesundheitssystems weiter vorangetrieben werden soll. Gerade Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen können enorm von derartigen Prozessen profitieren, da bei Ihnen nicht nur Doppeluntersuchungen vermieden, sondern auch Behandlungsprozesse besser koordiniert, Diagnoseodysseen verringert und eine Kommunikation auf Augenhöhe mit den Behandlern ermöglicht werden kann.
BAG SELBSTHILFE begrüßt den Vorschlag zur barrierefreien Ausbauförderung der Praxen seitens des Bunderates sowie die geplante Stärkung des Zugangs von PatientInnen zur medizinischen Versorgung. Sie lehnt aber den erschwerten Zugang zur Psychotherapie sowie Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlung ab.
13 Millionen Menschen mit Handicap – Umgang mit Barrierefreiheit im Gesundheitswesen? Gemeinsame Thesen und Forderungen von MetaForum, NatKo, VdK, BAG SELBSTHILFE und BAGSO
Berlin, 20.12.2018. Der G-BA hat im heutigen Plenum den Bewertungsantrag der Pati-entenvertretung zum PSA-Screening angenommen.
www.bag-selbsthilfe.de - Dachverband präsentiert 3 Portale in einem: Basiswissen Selbsthilfe, Informationen für Selbsthilfe-Aktive und Politische Interessenvertretung
Düsseldorf, 26.11.2018. BAG SELBSTHILFE fordert seit Jahren eine einheitliche Prüfstelle für Qualitätsstandards, die Ausweitung des Patientenrechtegesetzes sowie die Einrichtung eines Medizinschadenfonds
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