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Die Selbsthilfe ist gegen eine Änderung der Fördervorschriften. Die geplanten Veränderungen im Hilfsmittelbereich werden jedoch begrüßt.
Als Dachverband von 117 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften mit rund 1 Million Mitgliedern begrüßt die BAG SELBSTHILFE ausdrücklich den Vorschlag, Ausschreibungen bei Hilfsmitteln zu verbieten, steht aber der Idee der Neuregelung der Projektförderung im Rahmen der Selbsthilfeförderung zum jetzigen Zeitpunkt ablehnend gegenüber.
Die Stundensätze der beruflichen Betreuer sind seit 13 Jahren nicht gestiegen. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt daher den Gesetzentwurf. Für komplexe sowie dauerhaft aufwendige Betreuungen schlägt die BAG SELBSTHILFE vor, dass eine erhöhte Pauschale eingeführt wird.
Die Selbsthilfe plädiert für eine frühe Einbindung bei der Krebs-Forschung. Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) und Haus der Krebs-Selbsthilfe Bundesverband e.V. (HKSH-BV)
BAG SELBSTHILFE begrüßt den Vorschlag zur barrierefreien Ausbauförderung der Praxen seitens des Bunderates sowie die geplante Stärkung des Zugangs von PatientInnen zur medizinischen Versorgung. Sie lehnt aber den erschwerten Zugang zur Psychotherapie sowie Mehrkosten für kieferorthopädische Behandlung ab.
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zu dem Entwurf...
Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) zu den Rahmenempfehlungen...
Düsseldorf, 04.05.2017. Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung, damit alle Menschen gleichberechtigt am Leben teilhaben können.
Neue Mitglieder wurden in den Verband aufgenommen. Volker Langguth-Wasem und Reinhard Kirchner verabschiedet.
Entwurf der Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Anforderungen bei genetischen Untersuchungen zu medizinischen Zwecken (Stand: 20.01.2017)
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