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Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, die im Wesentlichen die Überwachung der Impfquoten in den Arztpraxen sowie eine Erweiterung der Lieferwege (Apotheken und Großhandel) betreffen, für grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung in der Begründung zu § 2 Abs.1 Nr. 3 CoronaImpfV, wonach pflegende Angehörige nicht mehr von der Impfpriorisierung des § 2 erfasst sein sollen. Dieser Streichung widerspricht die BAG SELBBSTHILFE nachdrücklich.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf jetzt endlich Fakten zu schaffen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Entwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes, welches den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht überführt. Die Umsetzung ist europarechtlich verpflichtend.
Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, wonach die Covid- 19 Schutzimpfung nunmehr auch von Vertragsärzten erfolgen kann und eine Bescheinigung für Menschen mit chronischen Erkrankungen auch von den Krankenkassen ausgestellt werden kann, für grundsätzlich sinnvoll. Auch weitere Änderungen, zu denen wir nachfolgend Stellung nehmen, werden ausdrücklich begrüßt.
BAG SELBSTHILFE möchte Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken
Die BAG SELBSTHILFE lädt in Kooperation mit der KfW Bankengruppe interessierte Berufseinsteiger*innen und Student*innen mit Behinderung zu einem praxisorientierten Digital-Event mit Workshop ein.
Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 12. April 2021
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es sehr, dass das Angebot der EUTB auf der Basis einer dauerhaft gesicherten Gesamtfinanzierung weitergeführt werden kann.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung.
BAG SELBSTHILFE fordert konkrete Nachbesserungen, um umfassende Teilhabe endlich zu gewährleisten.
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