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Die BAG SELBSTHILFE steht dem im September 2018 vorgelegten Referentenentwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung (6. ÄndVO) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) in vielerlei Hinsicht kritisch gegenüber.
In Deutschland bestehen große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das betonte am vergangenen Freitag in Genf eine Delegation der neuen BRK-Allianz gegenüber den Mitgliedern des zuständigen UN-Fachausschusses.
Die Patientenvertretung konnte sich im heutigen Plenum mit ihrem Antrag zur Aufnahme der Teilentfernung (Tonsillotomie) bei häufig entzündeten Mandeln in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht durchsetzen. Die Teilentfernung stellt gegenüber der Komplettentfernung (Tonsillektomie) das schonendere Verfahren dar. Nun zeigen auch aktuelle Registerdaten, wie wichtig der Teilerhalt der Mandeln für spätere Krankheitsrisiken ist.
Zehn Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken möchte die Entscheidung im Bundestag diskutieren, ob vorgeburtliche Bluttests, mit denen Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft festgestellt werden können, zu einer Kassenleistung werden sollen. Die BAG SELBST-HILFE begrüßt die Initiative und zeigt sich angesichts der weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung bestürzt.
Das Recht auf Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrechte, die Verankerung des Teilhabebegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung und aktive Einbindung des Rehabilitanden in den Entscheidungsprozess, aber auch der ausdrückliche Hinweis auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und auf die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen nach § 14 SGB IX: Dies sind nun auch Inhalte der am 04.08.2018 in Kraft getretenen Rehabilitations-Richtlinie. Ein Ergebnis, das nur durch den unermüdlichen Einsatz der BAG SELBSTHILFE zustande gekommen ist.
BAG SELBSTHILFE begrüßt „Konzertierte Aktion Pflege“, fordert aber Deckelung der Eigenanteile und die gesetzeskonforme Übernahme der Investitionskosten.
Berlin, 16.05.2019: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine umfassende Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie beschlossen und dabei auch wesentliche Forderungen der Patientenvertretung im G-BA aufgenommen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt eine Reform der Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland. Dies stärkt bessere psychotherapeutische Versorgung auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die BAG SELBSTHILFE plädiert jedoch für stärkere praktische Anteile in der Ausbildung.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt Vorschläge in Richtung auf eine schrittweisen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung und anschließender Schaffung einer Pflegevollversicherung. Akuten Handlungsbedarf sieht sie für neue Regelungen zu den Eigenanteilen der Versicherten und zu Ausgleichen für Versichertengruppen mit erhöhten Pflegerisiken.
Der YouTube-Kanal „Jugend und Behinderung“ veröffentlicht aktuell jede Woche ein neues Video mit jungen Menschen, die uns an ihren Erfahrungen zum Berufseinstieg teilhaben lassen.
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