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Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen darf keine Ländersache sein!
BAG SELBSTHILFE beteiligt sich an Bündnis von mehr als 400 Organisationen
Neuausrichtung der Trägerschaft von Patientenorganisationen sollte zukünftig keinen Zweifel mehr an der Neutralität und Zuverlässigkeit der Beratung lassen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar sehr, dass viele Regelungen, die für die Betroffenen erhebliche Erleichterungen in der Pandemie bringen, über die Fortschreibung der ja aktuell auch bestehenden pandemischen Lage, akzessorisch verlängert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im SGB XI und im Familien- und Pflegezeitgesetz. Die akzessorische Gestaltung erleichtert zu-dem auch die Information und Beratung der Betroffenen durch die Selbsthilfeorganisationen, da die Geltung und Ausgestaltung der Regelungen nicht immer wieder nachgehalten werden muss.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass einige Forderungen, die sie in der Stellungnahme zur ersten Fassung der CoronaImpfV angebracht hatte, nunmehr in der zweiten Fassung aufgegriffen wurden.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
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