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BAG SELBSTHILFE stellt hohe Erwartungen an die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales am 07. November 2016.
BAG SELBSTHILFE protestiert nachdrücklich gegen die im Entwurf vorgesehene Abgrenzung der Pflege zur Eingliederungshilfe.
BAG SELBSTHILFE stellt aktuelle Gesetzesänderungen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) sowie Heil- und Hilfsmittelgesetz zur Diskussion. Gemeinschaftsstand bietet Plattform zum wichtigen Austausch für Betroffene.
"Der Regierungsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz, der heute vom Bundestag in 1. Lesung behandelt wird, muss dringend nachgebessert werden. Das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode darf in der vorliegenden Form so nicht Gesetz werden", erklärt Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR ) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Nutzung von Cannabis als therapeutische Option zur Anhörung gestellt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu die nachfolgende Stellungnahme abgegeben.
BAG SELBSTHILFE fordert: Patient*innen nicht für medizinisch notwendige Rettungsfahrten zahlen lassen. Auch Krankenfahrten müssen schwer kranken Menschen erstattet werden.
Männer müssen beurteilen können, ob es Sinn macht, einen PSA- Test durchzuführen und welche Risiken für sie bestehen. Deshalb fordern Patientenvertreter eine bessere Entscheidungsgrundlage durch eine Nutzenbewertung zu schaffen.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
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