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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, eine Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Der vorliegende Gesetzentwurf beschränkt sich jedoch leider nur auf einige punktuelle Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) zur Vermeidung nosokomialer Infektionen vorübergehend auszusetzen.
Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt hat, fand heute ein glückliches Ende.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute, auf Antrag der Patientenvertretung, die Aufnahme der Spinalen Muskelatrophie (SMA) in das erweiterte Neugeborenen-Screening (ENS) beschlossen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das beabsichtigte Gesetz zur Modernisierung des Personenförderungsrechts.
Die Ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung ist aus Sicht der Selbsthilfe ein wichtiger Baustein des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
BAG SELBSTHILFE fordert auch während der Corona-Pandemie die Einhaltung und Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG SELBSTHILFE lehnt Pläne ab, wonach die Anerkennungszahlungen von 1500 Euro pro Person zum großen Teil aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Sie sieht das Risiko, dass sich dadurch die Eigenanteile der Betroffenen erhöhen und fordert eine Kostenübernahme durch Bund und Länder.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt insbesondere alle Maßnahmen, die dem besonderen Schutz der Risikogruppe chronisch kranker und behinderter Menschen dienen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt ausdrücklich, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer angesichts der finanziellen Einbußen, die sie aktuell erleiden, Ausgleichszahlungen erhalten sollen.
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