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Nach dem erfolgreichen Launch des BAG SELBSTHILFE YouTube-Kanals zur beruflichen Orientierung von jungen Menschen mit Behinderung startet jetzt die Produktion der kommenden zehn Videoclips.
Begrenzte Unterhaltsverpflichtung entlastet Angehörige, besonders bei Pflege. Die Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung stärkt die Selbstbestimmung. Eine Evaluation des Budgets für Ausbildung ist wünschenswert.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die seit langem geforderte Errichtung eines nationalen Implantateregisters.
Das geplante verbindlich ausgestaltete Register führt zu besserer Patientensicherheit. Die BAG SELBSTHILFE sieht aber die Möglichkeit der Beleihung einer juristischen Person des Privatrechtes mit der Registerstelle als Ganzes kritisch. Sie hält eine zentrale handlungsbefugte Stelle gegenüber den Bundesländern für dringend erforderlich.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass durch stärkere Digitalisierung der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung verbessert werden soll, fordert aber, dass die Barrierefreiheit von digitalen Infrastrukturen und digitalen Angeboten gesetzlich vorgeschrieben sein muss.
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
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