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13.05.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar grundsätzlich die beabsichtigte Überarbeitung und Weiterentwicklung des bisherigen Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
18.05.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar, dass mit der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und der Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilfesystem des SGB XII wichtige Zielsetzungen hin zu mehr Inklusion und Teilhabe erkennbar werden.
Am 09.05.2016 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die BAG SELBSTHILFE war durch Frau Dr. Doka dort vertreten.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Menschenfeindlichkeit, egal, ob politisch, religiös oder ideologisch motiviert, darf nicht als Bestandteil des demokratischen Diskurses akzeptiert und legitimiert werden.
Die BAG SELBSTHILFE fordert gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden die eindeutige Nachbesserung des Gesetzentwurfs, damit Personen mit Bedarf an Intensivpflege selbst über ihren Lebensmittelpunkt bestimmen können.
BAG SELBSTHILFE hält Tests für ethisch hochbedenklich. Es besteht das Risiko, dass Eltern von erkrankten Kindern unter Rechtfertigungsdruck geraten, etwa warum sie die Tests nicht durchgeführt hätten. Dies führt zu einer zusätzlichen Diskriminierung für Menschen mit den entsprechenden chronischen Erkrankungen und Behinderungen.
Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.
Gesetzgeber will die Qualität der Intensivpflege verbessern und beschneidet aber zeitgleich nach wie vor das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen.
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