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Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, die im Wesentlichen die Überwachung der Impfquoten in den Arztpraxen sowie eine Erweiterung der Lieferwege (Apotheken und Großhandel) betreffen, für grundsätzlich sinnvoll. Dies gilt jedoch nicht für die Änderung in der Begründung zu § 2 Abs.1 Nr. 3 CoronaImpfV, wonach pflegende Angehörige nicht mehr von der Impfpriorisierung des § 2 erfasst sein sollen. Dieser Streichung widerspricht die BAG SELBBSTHILFE nachdrücklich.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf jetzt endlich Fakten zu schaffen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den Entwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes, welches den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht überführt. Die Umsetzung ist europarechtlich verpflichtend.
Die BAG SELBSTHILFE hält die vorgeschlagenen Änderungen, wonach die Covid- 19 Schutzimpfung nunmehr auch von Vertragsärzten erfolgen kann und eine Bescheinigung für Menschen mit chronischen Erkrankungen auch von den Krankenkassen ausgestellt werden kann, für grundsätzlich sinnvoll. Auch weitere Änderungen, zu denen wir nachfolgend Stellung nehmen, werden ausdrücklich begrüßt.
BAG SELBSTHILFE möchte Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen mit Behinderung stärken
BAG SELBSTHILFE positioniert sich für eine demokratische, inklusive Gesellschaft
BAG SELBSTHILFE fordert Reformen beim Beweisrecht, eine rechtssichere Versicherungsplicht für Behandler und die Einrichtung eines Entschädigungsfonds.
Nachbesserungen greifen Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum besseren Datenschutz und zur Barrierefreiheit auf.
Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Stärkung der Unabhängigkeit und Neutralität der Medizinischen Dienste und die Verbesserungen der Interessenvertretung von Betroffenen
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