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Am 09.05.2016 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die BAG SELBSTHILFE war durch Frau Dr. Doka dort vertreten.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Nutzung von Cannabis als therapeutische Option zur Anhörung gestellt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu die nachfolgende Stellungnahme abgegeben.
Auf der Basis der Beratungen im sogenannten Pharmadialog hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV" vorgelegt.
(20.07.2016) Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
08.07.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)...
30.06.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das mit dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes verfolgte Ziel der Vereinfachung des bisherigen Schriftformerfordernisses bzw. der Etablierung eines möglichst einfachen elektronischen Verfahrens.
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