Tastaturkürzel
Am 7. November 2012 eröffnet die BAG SELBSTHILFE in Anwesenheit von Hans-Werner Brüning, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Magdeburg, die erste Meldestelle bei Gewalt in der Pflege in der Hauptstadt Sachsen-Anhalts. Auch in Erfurt wird es in naher Zukunft eine Meldestelle geben.
Aufgrund eines Methodenfehlers im Berechnungsverfahren für die Morbiditätszuschläge wird den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für alte und schwerkranke Menschen zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.
Pressemitteilung des G-BA in eigener Sache. Mit einem Festakt zum regulären Ende der zweiten Amtsperiode sind am Donnerstag in Berlin Dr. Rainer Hess und Dr. Josef Siebig aus ihren Ämtern als hauptamtliche unparteiische Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) offiziell verabschiedet worden.
Presseerklärung zum Pressehintergrundgespräch der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss am 5. Juni 2012
Presseerklärung der Patientenvertretung im G-BA zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 24. Mai 2012
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Nutzung von Cannabis als therapeutische Option zur Anhörung gestellt. Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu die nachfolgende Stellungnahme abgegeben.
Auf der Basis der Beratungen im sogenannten Pharmadialog hat das Bundesministerium für Gesundheit nun einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV" vorgelegt.
(20.07.2016) Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
08.07.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass mit dem Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)...
30.06.2016 Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das mit dem Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes verfolgte Ziel der Vereinfachung des bisherigen Schriftformerfordernisses bzw. der Etablierung eines möglichst einfachen elektronischen Verfahrens.
Scrollen, um weitere Inhalte zu laden