DBR: Bundesteilhabegesetz: Nachbesserungen zwingend notwendig

"Der Regierungsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz, der heute vom Bundestag in 1. Lesung behandelt wird, muss dringend nachgebessert werden. Das wichtigste behindertenpolitische Reformvorhaben dieser Legislaturperiode darf in der vorliegenden Form so nicht Gesetz werden", erklärt Ulrike Mascher, Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats (DBR ) und Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.

"Entsprechend den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention muss das Ziel des Gesetzes die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft sein", fordert Mascher. Stattdessen sieht der DBR im Regierungsentwurf trotz positiver Ansätze weiterhin die Gefahr von Verschlechterungen gegenüber der bestehenden Rechtslage.

Inakzeptabel seien vor allem Einschränkungen des leistungsberechtigten Personenkreises, Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, die grundsätzliche Beibehaltung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für Menschen mit Behinderung, der Vorrang der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege vor Leistungen der Eingliederungshilfe sowie die Aushöhlung des Grundsatzes "ambulant vor stationär" bzw. des Wahlrechts von Menschen mit Behinderung, etwa beim Wohnen. So sei nicht hinnehmbar, dass das fundamentale Menschenrecht der freien Wahl von Wohnort und Wohnform immer noch nicht realisiert, sondern sogar eingeschränkt werde.

"Wir appellieren an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das Gesetz deutlich nachzubessern", so Mascher.

---

Der Deutsche Behindertenrat (DBR) ist ein Aktionsbündnis der Behindertenverbände und Selbsthilfeorganisationen in Deutschland und engagiert sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderung. Im DBR haben sich über 140 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen vereinigt. Es repräsentiert mehr als 2,5 Millionen Betroffene.

Zurück