Gentests an Embryonen grundsätzlich verbieten! BAG SELBSTHILFE fordert die Nachbesserung der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID)

Am kommenden Freitag stimmt der Bundesrat über die Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Mehrere Bundesländer hatten sich gegen die aktuelle Version der PID-Verordnung ausgesprochen und entsprechende Anträge zur Nachbesserung gestellt.

Wie berichtet wird, soll jetzt eine Einigung von Bund und Ländern erzielt worden sein. Die Verordnung regelt die Durchführung von Gentests, mit denen Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib auf schwerwiegende Erbkrankheiten untersucht und bei Vorliegen einer solchen ggf. „verworfen“ werden können. Die BAG SELBSTHILFE appelliert an den Bundesrat, zusätzlich zu der jetzt vorgeschlagenen Begrenzung der Zahl an Zentren auch bei den Verfahrensvorgaben für die Ethikkommissionen nachzubessern.

„Das PID-Gesetz sollte dazu dienen, die Präimplantationsdiagnostik für nur wenige Ausnahmefälle einzugrenzen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Anzahl der Zentren beschränkt wird. Entsprechende einheitliche und länderübergreifende Regelungen müssen hier Klarheit schaffen“, fordert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE. Schätzungen zufolge geht es bundesweit um 200 bis 300 Fälle pro Jahr, bei denen eine solche Entscheidung von Eltern eingefordert wird. Angesichts dieser Zahlen sind wenige PID-Zentren in Deutschland völlig ausreichend.

„Die Regelung im Embryonenschutz-Gesetz sieht außerdem ein grundsätzliches Verbot der PID bei nur ausnahmsweiser Zulässigkeit vor“, erinnert Dr. Martin Danner. „Die organisations- und verfahrensrechtlichen Vorgaben der Verordnung genügen diesen Anforderungen nicht", macht der Bundesgeschäftsführer deutlich. Denn auch bei den Einordnungen hinsichtlich der Erkrankungen und Behinderungen, bei denen die Ethikkommissionen der PID-Zentren von einer schwerwiegenden Erbkrankheit im Sinne des PID-Gesetzes ausgehen, fehlt es an Transparenz. „Eine Kontrolle bzw. eine einheitliche Beurteilung der PID ist so nicht möglich“, resümiert Dr. Martin Danner. Bislang können sich Paare, deren Antrag von einer Kommission abgelehnt wird, an eine andere Kommission wenden.

Stoppt der Bundesrat am 1. Februar die Rechtsverordnung, müsste das BMG eine neue Vorlage erarbeiten. „Das wäre eine gute Möglichkeit, den Umgang mit dem Thema Präimplantationsdiagnostik nochmals zu überdenken, denn wir sehen den Umgang mit Gentest an Embryonen insgesamt sehr kritisch. Es wird der Eindruck verschärft, dass chronisch kranke und behinderte Menschen in der Gesellschaft nicht erwünscht sind. Als Dachverband der Selbsthilfeorganisationen von behinderten und chronisch kranken Menschen verwehren wir uns dagegen, dass dieser Eindruck suggeriert wird“, macht Dr. Martin Danner deutlich.

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