Kein zukunftsfähiges Konzept der Inklusion - Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht weit genug gefasst

Der von der Bundesregierung heute beschlossene „Nationale Aktionsplan“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention enthält in der derzeitigen Fassung keine Absichtserklärung zur Änderung der Sozialgesetzbücher sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes.

„Viel verbessern wird der Aktionsplan nicht“, kritisiert deshalb Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe. "Denn der vorliegende Entwurf enthält trotz eines Handlungszeitraums von zehn Jahren nur einen auf kurzfristige Handlungen und Projekte beschränkten Maßnahmenkatalog. Wirklich zukunftsfähige Konzepte zu einer inklusiven Gesellschaft sucht man darin vergeblich."

„Grundsätzlich gilt, dass die Gesellschaft sich mit ihren Strukturen an den Bedürfnissen des Behinderten orientieren muss und nicht umgekehrt“, betont Dr. Martin Danner. „Eine Umsetzung von Grundrechten für Menschen mit Behinderung darf zudem keine Frage von Finanzen sein.“ Gemeint sind damit die angekündigten Sparmaßnahmen. „Sie werden zu deutlichen Verschlechterungen bei den Fördermöglichkeiten insbesondere älterer schwerbehinderter Menschen und schwerbehinderter Jugendlicher führen“, macht Dr. Danner deutlich. “Das widerspricht dem verbindlich festgelegten Inklusionsgedanken".

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert unter anderem eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben, Chancengleichheit in der Bildung und im Beruf. „Solange behinderte Menschen aber immer noch Schwierigkeiten haben, in Ämter, Arztpraxen, Kinos und Theater zu gelangen, öffentliche Verkehrsmittel hindernisfrei zu nutzen oder auch ein selbstbestimmtes Leben zu[nbsp] führen, ist das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe im Alltagsleben für diese große Bevölkerungsgruppe nicht erreicht", so der Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe.

Zurück