Berlin, 16.04.2026: Die Patientenvertretung im G-BA äußert dazu Kritik und warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie. Konkret umfasst die neue Festbetragsgruppe der Stufe 2 Arzneimittel mit den Wirkstoffen Paliperidon und Risperidon, die bei der Behandlung psychotischer Störungen eine zentrale Rolle spielen. Die Festlegung von Festbeträgen kann zu verstärktem Preisdruck führen – mit potenziellen Folgen für die Verfügbarkeit der Medikamente und Höhe der Zuzahlungen für Patient:innen.
Aus medizinischer Sicht sind stabile medikamentöse Einstellungen bei psychotischen Erkrankungen essenziell. „Unnötige Therapieumstellungen oder der Wechsel von Präparaten und Darreichungsformen - etwa von einer 3-Monats-Depot Spritze auf Tabletten - aus Kostengründen können schwerwiegende Folgen haben. Dazu zählen krisenhafte Dekompensation, Rückfälle oder eine verminderte Therapietreue (Adhärenz). Gerade bei diesen vulnerablen Patientinnen und Patienten muss jede Maßnahme vermieden werden, die die Kontinuität der Behandlung gefährdet. Wirtschaftliche Erwägungen dürfen nicht zulasten der Patientensicherheit gehen.“, erklärt Patientenvertreter Horst Harich (Deutsche Gesellschaft für bipolare Störungen e.V.)
Erschwerend kommt hinzu, dass nach Informationen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in jüngster Vergangenheit Lieferengpässe für beide Wirkstoffe gemeldet wurden. Dies kann die Versorgungsengpässe für diese Patientengruppe weiter verschärfen.
Hintergrund: Ein Festbetrag der Stufe 2 bedeutet, dass verschiedene Arzneimittel, die ähnlich wirken, chemisch verwandt sind oder therapeutisch in derselben Weise eingesetzt werden, in eine gemeinsame Preisgruppe eingeordnet werden. Für diese Gruppe wird ein gemeinsamer Festbetrag festgelegt. Die Krankenkassen erstatten dann nur bis zu diesem festgelegten Betrag. Liegt der Preis eines Medikaments darüber, müssen Patientinnen und Patienten die Differenz selbst bezahlen.
Kontakt: Horst Harich, Patientenvertretung beim G-BA, Mailadresse hoharich@gmail.com
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.