Patientenvertretung im G-BA: Erfolgreicher Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung

Der Antrag auf Überprüfung der Parodontitisbehandlung (Behandlung der Zahnbettentzündung), den die Patientenvertretung im Jahr 2013 gestellt hat, fand heute ein glückliches Ende.

Die Patientenvertretung freut sich besonders darüber, dass die Eintrittshürden für die Behandlung verschwinden. Bisher wurde gesetzlich Versicherten sehr häufig abverlangt, vor Beginn der systematischen Parodontitisbehandlung eine professionelle Zahnreinigung selbst zu zahlen.

Neu hinzu kommt die Mundhygieneaufklärung. „Dies bedeutet einen fundamentalen Wandel in der Behandlung. Weg vom finanziellen Bestrafen für angeblich unzureichende Mundhygiene hin zu einer aufklärenden und motivierenden Unterstützung der Patient*innen. Wir hoffen nun auf einen deutlichen Schub für die sprechende Zahnmedizin!“, so Gregor Bornes, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung. Zudem wird die Vor- und Nachbehandlung in Zukunft von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

In Deutschland wird derzeit nur ein Bruchteil der Erkrankten behandelt. „Die bisherigen Regelungen wurden weder den Ansprüchen der Patient*innen noch dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens gerecht. Wir sind zuversichtlich, dass unser Engagement zu einer besseren Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung in diesem wichtigen Thema führt.“, so Gregor Bornes.

Die neue Parodontitisrichtlinie tritt am 01. Juli 2021 in Kraft. Zur gleichen Zeit wird ebenfalls die neue Leitlinie zur Behandlung der Parodontitis veröffentlicht. „Damit entspricht das Leistungsniveau der gesetzlichen KK dann nach langen Jahren endlich dem aktuellen Stand der Medizin.“, meint Gregor Bornes.

Ansprechpartner Patientenvertretung G-BA:
Gregor Bornes
Tel. 0221 276 2960

Pressemitteilung
Gesundheitspolitik
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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