Gutachten belegt Handlungsbedarf und zeigt Lösungswege auf
Eine patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung fordern die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um Fehl-, Über- und Unterversorgung wirksam abzubauen. Grundlage soll der tatsächliche Bedarf der betroffenen Bevölkerung sein. Heute wird die erforderliche Zahl der Ärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl einer Region festgelegt, unabhängig davon wie alt, arm oder krank die Menschen sind. Dass eine patientenorientiertere Planung nötig und möglich ist, belegt ein Gutachten des IGES-Instituts, das die Patientenvertreter heute vorgestellt haben. Um die Vorschläge umzusetzen, müsste der G-BA die Bedarfsplanungsrichtlinie entsprechend ändern. Darüber hinaus fordern die Patientenvertreter mehr Beteiligungsrechte.
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss hatte das IGES-Institut mit einem Gutachten zur Bedarfsplanung beauftragt. Das Ergebnis: Es ist ohne weiteres möglich, Faktoren wie Alter, Geschlecht, sozioökonomische Situation und Krankheitslast der Versicherten bei der Festlegung des Ärztebedarfs zu berücksichtigen. Das Gutachten schlägt außerdem konkrete Verfahren vor, wie sich eine wohnortnahe Erreichbarkeit der Ärzte sicherstellen lässt:
http://www.iges.de/presse07/pressemeldungen_2012/bedarfsplanung/e11838/infoboxContent11841/IGESInstitut_GutachtenzurNeuordnungderrztlichenBedarfsplanung_Mai2012_ger.pdf Dieses Dokument in neuem Tab öffnen und vorlesen
„Wir brauchen einen grundlegenden Perspektivenwechsel: Die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten müssen endlich Eingang finden in die Planung des Bedarfs an Ärzten“, erklärt Ursula Faubel, Sprecherin der Patientenvertreter im Unterausschuss Bedarfsplanung. Auf Grundlage des Gutachtens sei es möglich, die zentralen Forderungen der Patientenvertretung umzusetzen:
- Neudefinition der Normzahlen: Wie viele Ärzte pro Einwohner benötigt werden, muss unter Berücksichtigung von Alter, Geschlecht, sozioökonomischer Faktoren und Krankheitslast, sowie der zukünftigen demografischen Entwicklung in der betroffenen Region festgelegt werden.
- Einheitliche Kriterien für Bedarfsermittlung: Die Kriterien für die Ermittlung des Bedarfs und des erforderlichen regionalen Versorgungsangebots müssen bundeseinheitlich festgelegt werden.
- Erreichbarkeit von Ärzten auch in ländlichen Regionen: Primärärzte müssen wohnortnah erreichbar sein, je höher die Spezialisierung eines Facharztes ist, desto längere Anfahrtswege können in Kauf genommen werden.
- Regionale Steuerung der Ärzteverteilung: Innerhalb der Planungsbereiche müssen Verkehrsverbindungen sowie Mitversorgereffekte aus angrenzenden Gebieten berücksichtigt werden. Ebenso sollen Erkenntnisse zum Tätigkeitsumfang und zu den Schwerpunkten der Ärzte in die Planung eingehen.
- Sichere Versorgung für behinderte Menschen: Es muss regional gewährleistet werden, dass eine ausreichende Zahl der Praxen barrierefrei zugänglich ist.
Mehr Beteiligungsrechte für Patientenvertreter
Darüber hinaus fordern die Patientenvertreter eine Änderung des rechtlichen Rahmens, um sicherzustellen, dass die Interessen von Patientinnen und Patienten bei der Planung hinreichend berücksichtigt werden. „Der Gesetzgeber muss sicher stellen, dass die Bedarfspläne unter Beteiligung der Patientenvertretung an der Beratung festgelegt werden und ein Antragsrecht der Patientenvertretung besteht“, erklärt Faubel. Dies ist bislang nicht der Fall.
Ansprechpartnerin: Ursula Faubel, DBR/Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.,
Mail: bv.faubel@rheuma-liga.de , Tel.: 0228-76606-0
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. .
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.