Patientenvertretung: Letzter Umsetzungsschritt erfolgt - Unterkieferprotrusionsschiene wird Kassenleistung

Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) bei obstruktiver Schlafapnoe ist nun auch in der zahnärztlichen Versorgung verankert. Der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) hat dazu heute Änderungen in der Behandlungs-Richtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung beschlossen.

Berlin, 06.05.2021. Bereits in seiner Sitzung am 20. November 2020 hat der G-BA beschlossen, die UPS bei obstruktiver Schlafapnoe in die Richtlinie des G-BA zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung – MVV-RL) aufzunehmen. Dabei wurde festgelegt, dass Erwachsene, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe diagnostiziert wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann, eine UPS zu Lasten der Krankenkassen verordnet bekommen können.

Mit dem heutigen Beschluss werden nun die Regelungen zur Anfertigung und Anpassung einer UPS durch Zahnärztinnen und Zahnärzte festgelegt. So wurden die Kontraindikationen aus zahnmedizinischer Sicht definiert. Zudem muss die verordnungsfähige Schiene zahntechnisch individuell angefertigt werden und mindestens in Millimeterschritten anpassbar sein. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die über eine diesbezügliche Genehmigung verfügen, können die Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Die Anpassung erfolgt durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.

Die Patientenvertretung freut sich über diesen nächsten Schritt. „Damit sind nun die notwendigen Voraussetzungen für die Anfertigung einer passgenauen Schiene in der Zahnarztpraxis geschaffen worden“ so Hartmut Rentmeister vom Bundesverband Gemeinnützige Selbsthilfe Schlafapnoe Deutschland e.V. (GSD)

Die obstruktive Schlafapnoe ist eine chronische Schlafstörung mit Atmungsaussetzern, die lebensbedrohliche Folgeerkrankungen nach sich ziehen kann. Betroffene kämpfen im Alltag mit Schläfrigkeit bis hin zu unfreiwilligem Einschlafen (Sekundenschlaf). In der Regel wird mit einer Atemmaske ein Überdruck während des Schlafens erzeugt, welche die nächtlichen Atmungsstillstände verhindert. Nicht alle Betroffenen können die Überdrucktherapie durchführen bzw. tolerieren und sind auf eine Alternative z.B. in der Form einer Unterkieferprotrusionsschiene angewiesen. Die Schiene wird nachts im Mund getragen, um die Atemwege offen zu halten.

Ansprechpartner: Hartmut Rentmeister, Patientenvertreter, Bundesverband Gemeinnützige Selbsthilfe Schlafapnoe Deutschland e.V. (GSD)

E-Mail: hartmut.rentmeister@chronische-schlafstoerungen.de

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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter*innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat,
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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