Berlin, 20.08.2026: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, die Diagnosen Multisystematrophie vom Parkinson-Typ (MSA-P, ICD-10-GM G23.2) und Multisystematrophie vom zerebellären Typ (MSA-C, ICD-10-GM G23.3) in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) aufzunehmen. Damit wird für Menschen mit Multisystematrophie der Zugang zu einer langfristig erforderlichen Heilmittelversorgung deutlich erleichtert.
Die Aufnahme geht auf einen Antrag der Patientenvertretung im G-BA zurück, nachdem Betroffene auf bestehende Versorgungshürden hingewiesen hatten. Mit der heutigen Entscheidung erkennt der G-BA an, dass bei den Diagnosen G23.2 und G23.3 regelhaft ein langfristiger Heilmittelbedarf besteht. Für die betroffenen Versicherten bedeutet das eine spürbare Entlastung: Künftig muss der langfristige Heilmittelbedarf nicht mehr in jedem Einzelfall gegenüber der Krankenkasse begründet werden.
„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für Menschen mit Multisystematrophie. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass diese seltene und fortschreitende Erkrankung regelmäßig einen langfristigen Bedarf an Physiotherapie, Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie nach sich zieht. Auch zeigt der Beschluss, dass Hinweise aus der Selbsthilfe wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Versorgung geben können.“, erklärt Dr. Siiri Doka von der Patientenvertretung.
Die Multisystematrophie ist eine seltene, rasch fortschreitende neurodegenerative Erkrankung, die mit schweren Einschränkungen der Mobilität, Koordination, Selbstversorgung sowie der Sprech-, Stimm- und Schluckfunktion einhergehen kann. Eine ursächliche Therapie steht bislang nicht zur Verfügung. Ziel der Heilmitteltherapie ist es daher, Funktionen möglichst lange zu erhalten, Komplikationen vorzubeugen und die Teilhabe sowie Selbstständigkeit der Betroffenen im Alltag so lange wie möglich zu sichern.
Kontakt: Dr. Siiri Doka, Patientenvertreterin im Unterausschuss Veranlasste Leistung (VL), E-Mail: Siiri.Doka@bag-selbsthilfe.de
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.