PatV: Auf Antrag der Patientenvertretung: neue standardisierte U-Untersuchung im Grundschulalter schließt Versorgungslücke

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute nach einem langen Beratungsprozess eine Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren beschlossen. Außerdem wurde das Gelbe Heft um die Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 erweitert.

Berlin, 20.08.2026: Grundlage der heutigen Beschlüsse ist ein im August 2023 angenommener Antrag der Patientenvertretung. Damit gibt es künftig eine standardisierte Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis 10 Jahren. Bislang bestanden in Deutschland unterschiedliche Einzelregelungen im Rahmen sogenannter Selektivverträge. Ob Kinder eine solche Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen konnten, hing unter anderem von ihrer Krankenkasse und der Teilnahme ihrer Kinderarztpraxis an einem entsprechenden Vertrag ab. Mit dem heutigen Beschluss wird diese Versorgungslücke geschlossen: Für gesetzlich versicherte Kinder dieser Altersgruppe besteht künftig ein einheitlicher Anspruch auf die Untersuchung als Regelleistung. 

„Die U-Untersuchungen im Gelben Heft sind ein breit akzeptiertes Früherkennungsangebot und wir wünschen uns sehr, dass sich diese Akzeptanz und Inanspruchnahme auch für Kinder im Grundschulalter etabliert. In dieser Altersgruppe sollen in der ärztlichen Untersuchung und Beratung vor allem die Themen Übergewicht und Adipositas, körperliche Aktivität, digitaler Medienkonsum sowie die psychosoziale Entwicklung im Fokus stehen“, so Raimund Geene, Patientenvertreter im G-BA. Darüber hinaus beinhaltet die Früherkennungsuntersuchung das Angebot einer gezielten Impfberatung. Für Kinder ab 9 Jahren wird die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) empfohlen. Analysen zeigen, dass Heranwachsende in Deutschland noch unzureichend gegen HPV geimpft sind. „Wir erhoffen uns, dass eine gute Aufklärungsarbeit zu einer Steigerung der Impfrate beiträgt und damit mehr Kinder vor HPV-bedingten Krebserkrankungen geschützt werden“, ergänzt Raimund Geene. 

Gerade die Beurteilung der psychosozialen Entwicklung der Kinder ist ein zentrales Anliegen der U-Untersuchung. Wie diese erfasst werden soll, wurde in den Beratungen lange und kontrovers diskutiert. Im Ergebnis erhalten nun nur die Eltern einen Fragebogen, um das Befinden des Kindes einzuschätzen. Die Patientenvertretung hatte sich dafür eingesetzt, auch die Kinder selbst einzubeziehen und ihre eigene Perspektive in der Untersuchung stärker zu berücksichtigen. Diese Chance wurde leider vertan. 

Im heutigen Plenum wurde außerdem beschlossen, die Jugendgesundheitsuntersuchung J1, die im Alter von 13 bis 14 Jahren stattfindet, künftig im Gelben Heft zu dokumentieren. Bislang war die J1 dort nicht enthalten. Die Patientenvertretung erhofft sich davon mehr Aufmerksamkeit für die Untersuchung und eine höhere Inanspruchnahme durch Jugendliche. 
 

Kontakt: Raimund Geene, Patientenvertreter im Unterausschuss Methodenbewertung (MB), E-Mail: raimund.geene@gmail.com

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: 

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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