PatV: Neues Qualitätssicherungsverfahren soll Versorgungsqualität bei lokal begrenztem Prostatakarzinom transparent machen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, das Qualitätssicherungsverfahren zum lokal begrenzten Prostatakarzinom (QS Prostata-Ca) in die Richtlinie zur datengestützten einrich-tungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) aufzunehmen. Das Verfahren startet am 1. Janu-ar 2027 und soll perspektivisch um eine Patientenbefragung erweitert werden.

Berlin, 16.07.2026: Die Versorgungsqualität bei einem lokal begrenztem Prostatakarzinom soll künftig bundesweit besser bewertet und verglichen werden können. Mit dem Beschluss wird eine langjährige Forderung der Patientenvertretung im G-BA erfüllt. Das Verfahren geht auf einen Beratungsantrag zurück, den sie vor 14 Jahren gestellt hatte. Ziel ist es, Unterschiede in der Versorgung sichtbar zu machen und die Behandlungsqualität für Männer mit lokal begrenztem Prostatakarzinom zu verbessern.

Jährlich erkranken in Deutschland rund 73.000 Männer neu an einem Prostatakarzinom. Rund drei Viertel der Tumore werden in einem lokal begrenzten Stadium diagnostiziert. Für die Betroffenen kommen unterschiedliche Behandlungswege infrage, darunter die operative Entfernung der Prostata, eine Strahlentherapie oder die aktive Überwachung. Ab 2027 bildet das neue Qualitätssicherungsverfahren Versorgungsergebnisse sektorenübergreifend ab und berücksichtigt dabei sowohl die Diagnostik und Therapieentscheidung als auch Komplikationen, Langzeitergebnisse und die Nachsorge. So soll nachvollziehbar werden, wie sich die Versorgungsqualität zwischen Einrichtungen unterscheidet und an welchen Stellen Verbesserungen notwendig sind.

„Neu ist: Für das Qualitätssicherungsverfahren werden erstmals Daten genutzt, die von den klinischen Krebsregistern erfasst werden“, erklärt Dr. Frank Brunsmann, Co-Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Qualitätssicherung. „Damit erhalten die mit Beitragsgeldern finanzierten Krebsregister einen zusätzlichen Nutzen für die Versicherten: die Daten tragen nun auch dazu bei, die Versorgungsqualität transparent zu machen. Zugleich kann dieses Vorgehen Vorbild für Qualitätssicherungsverfahren bei weiteren Krebsarten sein.“ Behandlungsverläufe werden über längere Zeiträume erfasst. Die Ergebnisse sollen künftig auch einrichtungsbezogen veröffentlicht werden und Betroffenen somit eine bessere Orientierung bei der Wahl einer geeigneten Behandlungseinrichtung ermöglichen.

„Wir freuen uns, dass dieses Qualitätssicherungsverfahren nun endlich beschlossen ist und ab 2027 umgesetzt wird. Es wird zeigen, wo die Versorgung gut ist und wo sie besser werden muss. Wir hoffen, dass die Ergebnisse Veränderungen anstoßen und Patienten dadurch künftig besser behandelt werden.“, betont Jens-Peter Zacharias, Patientenvertreter des Bundesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe e.V.

Kontakt: Dr. Frank Brunsmann, Patientenvertreter beim G-BA, E-Mail post@frankbrunsmann.de 

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreter:innen der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: 

  • Deutscher Behindertenrat
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Pressemitteilung

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