Presseinformation - Pflegebedürftige entlasten: Eigenanteile senken (Interessensvertretung der Pflegebedürftigen nach § 118 SGB XI)

Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.

Dies führt zu einem stetigen Kaufkraftverlust bei den Pflegebedürftigen. Die Kosten für Pflege steigen vor allem durch die Lohnentwicklung. Die gesetzlich festgelegten und gedeckelten Leistungen passen sich aber nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen. Sie müssen diese Kosten selbst tragen. Die Interessenverbände der Pflegebedürftigen fordern deshalb, dass die Leistungen der Pflegekassen jährlich automatisch angepasst werden müssen. 

 

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