Pressemitteilung: BAG SELBSTHILFE schließt sich der Forderung des Deutschen Institut für Menschenrechte an:

NIPT weiter als Kassenleistung ermöglichen und Folgen systematisch beobachten

Düsseldorf, 8.10.2026.  Die BAG SELBSTHILFE unterstützt die Forderung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die Folgen der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) systematisch zu beobachten und ein interdisziplinäres Gremium zur Begleitung dieser Entwicklung einzurichten. Zugleich spricht sich die BAG SELBSTHILFE dafür aus, die Erstattungsfähigkeit des NIPT durch die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin sicherzustellen.

Anlässlich der geplanten zweiten und dritten Lesung des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ am 8. Oktober im Deutschen Bundestag erklärt die BAG SELBSTHILFE:

„Wir unterstützen die Position des Deutschen Instituts für Menschenrechte ausdrücklich: Die Folgen der Kassenzulassung des NIPT müssen systematisch und unabhängig beobachtet werden. Gleichzeitig muss die Erstattungsfähigkeit des Tests als Kassenleistung erhalten bleiben. Entscheidend ist, dass Schwangere unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zum NIPT haben und ihre Entscheidung auf Grundlage einer ergebnisoffenen, qualitätsgesicherten Beratung und ohne gesellschaftlichen Druck treffen können.“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE

Die BAG SELBSTHILFE teilt die Einschätzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dass die Kassenzulassung des NIPT grundlegende menschenrechtliche und gesellschaftliche Fragen aufwirft. Insbesondere müsse verhindert werden, dass die Möglichkeit der vorgeburtlichen Diagnostik zu einem erhöhten gesellschaftlichen Erwartungs- oder Entscheidungsdruck auf Schwangere führt.

Gleichzeitig dürfe die Debatte über die gesellschaftlichen Folgen des NIPT nicht dazu führen, dass der Zugang zu dem Test wieder von der individuellen finanziellen Situation abhängt. Die Erstattungsfähigkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen stellt sicher, dass Schwangere den Test unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten in Anspruch nehmen können.

Die BAG SELBSTHILFE unterstützt daher das Anliegen des Gruppenantrags, belastbare Daten über die Nutzung des NIPT, die Qualität der Beratung und die weiteren Folgen der Kassenzulassung zu gewinnen. Aus Sicht der BAG SELBSTHILFE sind dabei insbesondere die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen einzubeziehen.

Burga Torges

Referatsleitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit

BAG SELBSTHILFE

Pressemitteilung

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