Pressemitteilung: BAG SELBSTHILFE zur Debatte im Bundestag zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Strukturreformen statt Mehrbelastung für Patient*Innen

Düsseldorf, 10. Juli 2026. Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts der anhaltenden Defizite notwendig. Dass die Bundesregierung Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Finanzierung ergreift, ist grundsätzlich richtig.

Positiv ist, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Kürzung des Krankengeldes im nun vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf gestrichen wurde. Wer aufgrund einer schweren oder langwierigen Erkrankung arbeitsunfähig ist, darf nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Schon heute geraten viele Menschen – etwa nach einer Krebsdiagnose – durch Einkommensverluste in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Eine Absenkung des Krankengeldes hätte diese Situation weiter verschärft. Die Rücknahme dieser Maßnahme ist deshalb ein wichtiges Signal. Auch die Erweiterung der Ausnahmeregelungen bei der Mitversicherung zugunsten von Menschen mit Erwerbsminderung, bei Kindern bis 12 Jahren und Behinderungen waren ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem Referentenentwurf. Gleiches gilt für die Abschaffung der Dynamisierung bei den Zuzahlungen.

Festzuhalten ist jedoch, dass Versicherte nach wie vor zu hoch belastet werden sollen. Nach erheblichen Beitragssteigerungen in den vergangenen Jahren drohen nun höhere Zuzahlungen, Beitragszuschläge für mitversicherte Ehegatten und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Damit werden die Finanzierungslücken der GKV erneut den Beitragszahlenden und Patient*innen aufgebürdet, statt die strukturellen Ursachen der Finanzprobleme konsequent anzugehen.

Besonders problematisch bleibt, dass der Bund seiner Finanzierungsverantwortung weiterhin nicht ausreichend nachkommt. Die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden werden seit Jahren nicht kostendeckend aus Steuermitteln finanziert. Die daraus entstehende milliardenschwere Lücke tragen die gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber. Zwar wurde die Bundesbeteiligung gegenüber dem Kabinettsentwurf erhöht und die Kürzung des Bundeszuschusses abgeschwächt. Dennoch erhalten die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr unter dem Strich weniger Mittel aus dem Bundeshaushalt als bisher.

Patient*Innen erwarten zu Recht eine faire und nachhaltige Finanzierung der GKV. Dazu gehört, versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren, anstatt Versicherte immer weiter zu belasten. Dauerhaft steigende Beiträge und höhere Eigenbeteiligungen gefährden die Akzeptanz des solidarisch finanzierten Krankenversicherungssystems. Dazu gehört auch, dass Versicherte darüber informiert werden, dass ihre Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen. Die Streichung der Verpflichtung der Krankenkassen zur Information über Beitragserhöhungen im Gesetz ist aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE nicht nachvollziehbar.

Die GKV braucht eine nachhaltige Finanzreform – keine Finanzierung auf Kosten der Patient*Innen.

Pressemitteilung

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