Pressemitteilung der BAG SELBSTHILFE: Bundessozialgericht stärkt Rechte von Patienten

Düsseldorf, 08.11.2017. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Antrag als genehmigt.

Nicht selten warteten Patienten bislang bis zu 12 Wochen auf einen Entscheid der gesetzlichen Krankenkassen zur Übernahme einer Behandlung. Dabei muss laut Gesetz innerhalb von drei Wochen über einen Antrag auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung entschieden werden.

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