Berlin, 27. August 2026. Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE), die BAG SELBSTHILFE, der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) und das Kindernetzwerk haben eine gemeinsame Argumentationshilfe zur Schulbegleitung veröffentlicht. Das Dokument erläutert die rechtlichen Voraussetzungen für sogenannte gepoolte Schulbegleitungen und enthält einen Musterwiderspruch für Fälle, in denen Kinder aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs eine 1:1-Begleitung benötigen.
Mit dem Ende der Sommerferien sehen sich viele Familien von Kindern mit Behinderung mit einer beunruhigenden Entwicklung konfrontiert: Individuell gewährte Schulbegleitungen sollen vielerorts durch gemeinsame Schulbegleitungen (sogenanntes Pooling) ersetzt werden. In einigen Fällen wurde die Umstellung bereits vollzogen, ohne dass zuvor geprüft wurde, ob die gemeinsame Schulbegleitung den individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes ausreichend abdecken kann.
ACHSE, BAG SELBSTHILFE, bvkm und Kindernetzwerk weisen darauf hin, dass das Poolen von Schulbegleitungen zwar rechtlich möglich ist, jedoch nur dann, wenn der individuelle Unterstützungsbedarf der betroffenen Schülerinnen und Schüler weiterhin vollständig gedeckt wird. Pauschale Umstellungen seien daher rechtlich nicht ohne Weiteres zulässig. Eltern sollten diese nicht einfach hinnehmen.
Nach Einschätzung der vier Selbsthilfeverbände steht die zunehmende Umstellung auf gepoolte Schulbegleitungen im Zusammenhang mit dem am 12. August 2026 beschlossenen Kabinettsentwurf für ein Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Dieser sieht u.a. vor, dass Schulbegleitung künftig grundsätzlich in Form von infrastruktureller Bildungsassistenz gewährt werden soll. Die Folge: Nicht mehr der individuelle Bedarf von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung steht im Mittelpunkt, sondern die verfügbare Infrastruktur - eine Entwicklung, die die Verbände mit großer Sorge beobachten.
„Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf die Unterstützung, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht benötigen. Pauschale Lösungen werden dem individuellen Bedarf häufig nicht gerecht“, betonen die vier Verbände. Sie fordern, dass der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung weiterhin rechtssicher geregelt und durchsetzbar sein muss.
Argumentationshilfe und Musterwiderspruch
Die „Argumentationshilfe bei der Umstellung auf eine gemeinsame Schulbegleitung“ steht auf den Webseiten von ACHSE, BAG SELBSTHILFE, bvkm und Kindernetzwerk zum Download bereit.
Pressekontakt
ACHSE: Nils Adelheidt, Tel.: +49 30 3300708-0, E-Mail: info@achse-online.de
BAG SELBSTHILFE: Burga Torges, Tel.: +49 211 31006-25, E-Mail: burga.torges@bag-selbsthilfe.de
bvkm: Susanne Ellert, Tel.: +49 211 64004-21, E-Mail: presse@bvkm.de
Kindernetzwerk: Anna Philippi, Tel.: +49 30 2576596-0, E-Mail: philippi@kindernetzwerk.de
Die ACHSE gibt Menschen mit Seltenen Erkrankungen eine starke Stimme: Die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. ist der Dachverband von und für Menschen mit chronischen seltenen Erkrankungen und deren Angehörige in Deutschland und vertritt mit seinen mehr als 140 Patientenorganisationen die Interessen aller Betroffenen in Politik und Gesellschaft, Medizin, Wissenschaft und Forschung. Die krankheitsübergreifende Beratungsstelle der ACHSE ist zudem für Betroffene und Angehörige sowie ratsuchende Ärzte und andere Therapeuten da.
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG SELBSTHILFE e.V.) ist die Dachorganisation von rund 120 bundesweit aktiven Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen. In der BAG SELBSTHILFE sind über 1 Millionen körperlich, geistig, psychisch behinderte und chronisch kranke Menschen organisiert. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen eintritt.
www.bag-selbsthilfe.de
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert. Als sozialpolitische Interessenvertretung tritt der bvkm für Inklusion, Partizipation und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein.
www.bvkm.de
Das Kindernetzwerk ist der Dachverband der familienorientierten Selbsthilfe und vertritt die Interessen von chronisch kranken und behinderten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien. Unser Ziel ist es, deren Lebensqualität zu verbessern, indem wir ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen und ihnen eine starke Stimme geben. Wir vernetzen die Betroffenen krankheits- und organisationsübergreifend, bündeln Informationen und bringen diese in politische und fachliche Diskurse ein.
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