Pressemitteilung: BAG SELBSTHILFE zum Entwurf des Barrierefreiheitsgesetzes:

Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen darf keine Ländersache sein!

Düsseldorf, 3.03. 2021. Der gestern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Referentenentwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes bedarf nach Ansicht der BAG SELBSTHILFE Nachbesserung. Der Entwurf überführt Anforderungen aus dem europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit (Richtlinie (EU) 2019/882-EAA) in nationales Recht und sieht vor, dass der Vollzug des Gesetzes bei den Bundesländern liegen soll. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die grundsätzlichen Bestrebungen des Gesetzgebers die Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Produkten in Deutschland voranzutreiben. Einer der wesentlichen Kritikpunkte am Entwurf ist aber, dass die Marktüberwachung über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und damit der Vollzug des Gesetzes bei den Bundesländern liegen soll. Im Hinblick auf ein wirkungsvolles Umsetzungsgesetz ist es jedoch von größter Bedeutung, dass die vorgesehenen Pflichten der Wirtschaftsakteure im Rahmen einer zentralen Organisation überprüft und überwacht werden. Aufgabenzuweisungen an Bundesbehörden lässt der Entwurf indes außer Betracht.

Das Umsetzungsgesetz ist nur ein erster Schritt auf dem langen Weg zur Erreichung größtmöglicher Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Nach wie vor besteht im Hinblick auf die Verbesserung der Barrierefreiheit in Deutschland außerordentlicher Handlungsbedarf.

Zum vorliegenden Referentenentwurf eines Barrierefreiheitsgesetzes wird die BAG SELBSTHILFE eine Stellungnahme abgeben. Die Stellungnahme finden Sie ab dem 12.3.2021 unter www.bag-selbsthilfe.de.

 

Burga Torges

Referatsleitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 120 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus vereint sie 12 Landesarbeitsgemeinschaften und 7 außerordentliche Mitgliedsverbände. Der BAG SELBSTHILFE sind somit mehr als 1 Million körperlich-, geistig-, sinnesbehinderte und chronisch kranke Menschen angeschlossen, die sowohl auf Bundes- und Landesebene tätig sind als auch auf lokaler Ebene in Selbsthilfegruppen und Vereinen vor Ort. Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Integration, Rehabilitation und Teilhabe behinderter und chronisch kranker Menschen sind die Grundsätze, nach denen die BAG SELBSTHILFE für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen in zahlreichen politischen Gremien eintritt.

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