Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum Referentenentwurf zur Elektronischen Arzneimittelinformations-Verordnung (EAMIV)

Die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zu (Zusatz-) Nutzenbewertung von Arzneimitteln dienen bislang (nur) als Grundlage für die Preisverhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und GKV-Spitzenverband.

Jetzt sollen die Ergebnisse und Beschlüsse auch für ein sog. Arztinformationssystem nutzbar gemacht werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat hierzu einen Verordnungsentwurf in das Stellungnahmeverfahren gegeben. Zu diesem Entwurf hat die BAG SELBSTHILFE eine Stellungnahme abgegeben.

Stellungnahme
Gesundheitspolitik

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