Die Koalitionsfraktionen haben im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 14. Oktober ein Paket von neun Änderungsanträgen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (Ausschussdrucksache 18(14)0136.1). Am 4. November fand die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zu diesem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag statt