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Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) bei obstruktiver Schlafapnoe ist nun auch in der zahnärztlichen Versorgung verankert. Der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) hat dazu heute Änderungen in der Behandlungs-Richtlinie für die vertragszahnärztliche Versorgung beschlossen.
Wir bedanken uns einerseits für die Möglichkeit, zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung Stellung nehmen zu können. Andererseits rügen wir aber ausdrücklich, dass die uns gewährte Frist zur Stellungnahme völlig unangemessen ist, um eine innerverbandliche Willensbildung zu orga-nisieren. Die Stellungnahmefrist widerspricht auch ganz eklatant den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politische Entscheidungsfindungsprozessen.
BAG SELBSTHILFE fordert anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mehr Kontinuität und größere Schritte bei der Umsetzung von Gesetzen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Zielsetzung des Gesetzes, die Registerdaten in der Onkologie nicht nur zu epidemiologischen Zwecken, sondern behandlungs- und bevölkerungsbezogenen besser nutzbar zu machen. Auch das mit dem Gesetzentwurf vorgesehene stufenweise Zusammenführen und Erweitern der zu er-hebenden Datensätze im Rahmen eines Zentrums für Krebsregisterdaten unter Beteiligung der Patientenvertretung in Beirat und wissenschaftlichem Ausschuss wird als sehr sinnvoll eingestuft. Gleichzeitig fehlen hier aus der Sicht der BAG SELBSTHILFE noch Regelungen zur Erstattung von Reisekosten und Verdienstausfall für Patientenvertreter*innen wie sie für die Patientenvertretung im Gemein-samen Bundesausschuss seit langem vorhanden sind. Hier bittet die BAG SELBSTHILFE um Aufnahme von Regelungen, die denen in § 140f SGB V entsprechen.
Wir bedanken uns einerseits für die Möglichkeit, zu dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung Stellung nehmen zu können. Andererseits rügen wir aber ausdrücklich, dass die uns gewährte Frist zur Stellungnahme völlig unangemessen ist, um eine innerverbandliche Willensbildung zu organisieren. Die Stellungnahmefrist widerspricht auch ganz eklatant den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen an politische Entscheidungsfindungsprozessen.
Am 30.09.2015 fand die Anhörung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz - PSG II im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
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