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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es zwar sehr, dass viele Regelungen, die für die Betroffenen erhebliche Erleichterungen in der Pandemie bringen, über die Fortschreibung der ja aktuell auch bestehenden pandemischen Lage, akzessorisch verlängert werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Regelungen im SGB XI und im Familien- und Pflegezeitgesetz. Die akzessorische Gestaltung erleichtert zu-dem auch die Information und Beratung der Betroffenen durch die Selbsthilfeorganisationen, da die Geltung und Ausgestaltung der Regelungen nicht immer wieder nachgehalten werden muss.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt es, dass einige Forderungen, die sie in der Stellungnahme zur ersten Fassung der CoronaImpfV angebracht hatte, nunmehr in der zweiten Fassung aufgegriffen wurden.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Ermöglichung der Abgabe von SARS CoV-19-Antigenschnelltests an Einrichtungen, auch an kritische Infrastrukturen, sowie von SARS CoV 2-Tests an Laien.
Neue Selbsthilfe-App www.selbsthilfe.app gibt Interessierten einen Überblick über die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt zwar sehr, dass dem werblichen Handeln der Krankenkassen Grenzen gesetzt werden; an vielen Stellen hält sie die Regelungen auch für zielführend, etwa das Sachlichkeitsgebot des § 2. Für dringend überarbeitungsbedürftig hält sie jedoch die Regelung des § 7 zu den Hausbesuchen.
Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Erstes Picknick des DCCV e.V. am 23. Juni 2018 in Neuwied Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. veranstaltet ihr Picknick am 30. Juni 2018
Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt uneingeschränkt das Ziel der Bundesregierung, die Lasten der künftigen Finanzierung des Gesundheitssystem in gleichem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu legen.
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