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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Entwurfes, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zu verbessern. Insbesondere der Ansatz, dass die Kosten für ein Mehr an Pflegekräften nicht von den Versicherten getragen werden, wird sehr positiv gesehen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute einen Beschluss zum Austausch von bio-technologisch hergestellten Arzneimitteln (Biologika/Biosimilars) durch Ärztinnen und Ärzte zur Ergänzung der Arzneimittelrichtlinie gefasst.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Gesetzgebers, ein Investitionsprogramm zur Digitalisierung und zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen aufzulegen.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das Anliegen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, den Bürgerinnen und Bürgern ein ergänzendes Angebot zu unterbreiten, sich nutzerfreundlich einen Gesamtüberblick über die eigene Altersvorsorge zu verschaffen. Ebenfalls begrüßt wird auch das Anliegen des Ministeriums, die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation neu zu regeln.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den vorliegenden Entwurf dem Grundsatz nach. Das gilt zum einen für die geplante Neustrukturierung des Vormundschaftsrechts, zum anderen aber auch für viele der vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen beim Betreuungsrechts vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Kritik besteht, unter anderem dahingehend, dass die vorgesehene Prüfung der Eignung als Betreuer zu einer indirekten Einflussnahme durch staatliche Stellen bzw. die Gerichte führen kann und somit letztlich doch die Entscheidung über die Person des Betreuers und die Notwendigkeit und den Umfang einer Betreuung bei diesen und nicht beim Betreuten liegt.
Am 09.05.2016 fand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur AMG-Novelle statt. Die BAG SELBSTHILFE war durch Frau Dr. Doka dort vertreten.
BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.
Der vorliegende Referentenentwurf enthält wichtige Schritte zur Verbesserung des Opferschutzes und zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention).
Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/5293) – besser bekannt als E-Health-Gesetz – soll zum so genannten „Omnibus“ ausgebaut werden.
Ende 2015 hat das Bundesministerium für Abeit und Soziales einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgelegt Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben.
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