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Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Stärkung der Unabhängigkeit und Neutralität der Medizinischen Dienste und die Verbesserungen der Interessenvertretung von Betroffenen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit Pflegepersonaluntergrenzen für weitere Bereiche festlegt bzw. die vorhandenen Untergrenzen überarbeitet. Perspektivisch erachtet sie eine Ausweitung auf alle bettenführenden Abteilungen der Krankenhäuser als erforderlich und fordert die schrittweise Schaffung einer am Patientenbedarf orientierten evidenzbasierten Personalbemessung.
Der Referentenentwurf bringt ein Mehr an Patientensicherheit im Bereich der Medizinprodukte durch Stärkung der obersten Bundesbehörden. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass in Deutschland keine gruppennützigen Leistungsstudien mit dauerhaft nichteinwilligungsfähigen Personen und Minderjährigen durchgeführt werden dürfen.
Berlin, 17.09.2019: Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss setzt sich für eine deutliche Personalaufstockung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ein.
Das Pflegestärkungsgesetz wird weitreichende Veränderungen bei der Krankenhausfinanzierung und für die Pflege bringen. Nachfolgend finden Sie zum Referentenentwurf des Bundesminsteriums für Gesundheit die Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE.
Am 27.06.2018 waren die maßgeblichen Patientenorganisationen nach § 140 f SGB V in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages geladen worden, um Fragen der Abgeordneten zu beantworten.
Erstes Picknick des DCCV e.V. am 23. Juni 2018 in Neuwied Die Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V. veranstaltet ihr Picknick am 30. Juni 2018
Die finanziellen Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung, die mit den Pflegereformen vor zwei Jahren beschlossen wurden, reichen nicht aus.
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt uneingeschränkt das Ziel der Bundesregierung, die Lasten der künftigen Finanzierung des Gesundheitssystem in gleichem Maße auf die Schultern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zu legen.
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