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Nachbesserungen greifen Forderungen der BAG SELBSTHILFE zum besseren Datenschutz und zur Barrierefreiheit auf.
Ob das MDK-Reformgesetz tatsächlich für mehr Patientenorientierung sorgt, bleibt abzuwarten
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Stärkung der Unabhängigkeit und Neutralität der Medizinischen Dienste und die Verbesserungen der Interessenvertretung von Betroffenen
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit Pflegepersonaluntergrenzen für weitere Bereiche festlegt bzw. die vorhandenen Untergrenzen überarbeitet. Perspektivisch erachtet sie eine Ausweitung auf alle bettenführenden Abteilungen der Krankenhäuser als erforderlich und fordert die schrittweise Schaffung einer am Patientenbedarf orientierten evidenzbasierten Personalbemessung.
Der Referentenentwurf bringt ein Mehr an Patientensicherheit im Bereich der Medizinprodukte durch Stärkung der obersten Bundesbehörden. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass in Deutschland keine gruppennützigen Leistungsstudien mit dauerhaft nichteinwilligungsfähigen Personen und Minderjährigen durchgeführt werden dürfen.
Forderungen und Anmerkungen im Hinblick auf die Parallelberichterstattung an den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – hier: Verabschiedung der „List of issues“ an Deutschland im August 2018
BAG SELBSTHILFE begrüßt den Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz
„Wir brauchen Rechte und organisatorische Ausstattung!“
BAG SELBSTHILFE befürwortet das Übereinkommen des Europarats. Insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderung, denn jede zweite Frau ist betroffen.
BAG SELBSTHILFE fordert weitreichendere Verbesserungen in der Pflege ohne finanzielle Zusatzbelastungen für Pflegebedürftige.
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