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Die Patientenvertretung konnte sich im heutigen Plenum mit ihrem Antrag zur Aufnahme der Teilentfernung (Tonsillotomie) bei häufig entzündeten Mandeln in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht durchsetzen. Die Teilentfernung stellt gegenüber der Komplettentfernung (Tonsillektomie) das schonendere Verfahren dar. Nun zeigen auch aktuelle Registerdaten, wie wichtig der Teilerhalt der Mandeln für spätere Krankheitsrisiken ist.
Zehn Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, FDP, Grünen und Linken möchte die Entscheidung im Bundestag diskutieren, ob vorgeburtliche Bluttests, mit denen Trisomien wie das Down-Syndrom beim ungeborenen Kind bereits in einem frühen Stadium der Schwangerschaft festgestellt werden können, zu einer Kassenleistung werden sollen. Die BAG SELBST-HILFE begrüßt die Initiative und zeigt sich angesichts der weitreichenden Folgen einer solchen Entscheidung bestürzt.
Das Recht auf Selbstbestimmung, Wunsch- und Wahlrechte, die Verankerung des Teilhabebegriffs der UN-Behindertenrechtskonvention, die Beteiligung und aktive Einbindung des Rehabilitanden in den Entscheidungsprozess, aber auch der ausdrückliche Hinweis auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX und auf die Fristen zur Bearbeitung von Anträgen nach § 14 SGB IX: Dies sind nun auch Inhalte der am 04.08.2018 in Kraft getretenen Rehabilitations-Richtlinie. Ein Ergebnis, das nur durch den unermüdlichen Einsatz der BAG SELBSTHILFE zustande gekommen ist.
Unter Leitung der Uni Köln entsteht erstmals eine Online-Reflexionshilfe für schwerbehinderte chronisch kranke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zusammenarbeit mit Verbänden und der Pharma-Industrie. Jetzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Förderbescheid zum Projekt „Sag ich’s? Chronisch krank im Job“ erteilt.
Als Dachverband von 119 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften mit ungefähr 1 Million Mitgliedern begrüßt die BAG SELBSTHILFE nachdrücklich die angestrebte Verbesserung des Zugangs von gesetzlich Versicherten zur ambulanten Versorgung und die Förderung der sprechenden Medizin. Auch die entsprechenden Maßnahmen werden als zielführend angesehen.
Am 30.09.2015 fand die Anhörung zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz - PSG II im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt.
Am 21.09.2015 hat im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stattgefunden, an der die BAG SELBSTHILFE teilgenommen hat.
BAG SELBSTHILFE fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Umsetzung des Gesetzes einzuhalten.
BAG SELBSTHILFE begrüßt die Pläne des Pflegebeauftragten Karl Josef Laumann, Patientenvertreter per Stimmrecht an der Neukonzeption zu beteiligen.
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