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Die BAG SELBSTHILFE begrüßt, dass nunmehr auch Kombinationspräparate, die laut Zulassung neben den Indikationen Schmerz und Fieber weitere Anwendungsgebiete aufweisen, und Arzneimittel mit nur einem Wirkstoff, die über andere zugelassene Indikationen als der Behandlung von Schmerzen oder Fieber verfügen (unter anderem zur Behandlung der Migräne) einen Warnhinweis erhalten sollen.
Die BAG SELBSTHILFE die vorgesehene Verlängerung der Regelungen, hat aber perspektivisch noch Weiterentwicklungsbedarf.
Die Patientenvertretung nimmt eine wichtige systemgestaltende Rolle in den Gremien des Gesundheitswesens ein. Um sie zukünftig weiter auszubauen, ist eine Stärkung ihrer organisatorischen Ressourcen zwingend erforderlich.
Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 13 Landesarbeitsgemeinschaften misst die BAG SELBSTHILFE der Auskunfts- und Beratungstätigkeit der Sozialdienste und vergleichbarer Stellen größte Bedeutung bei. Zu dem Entwurf der Gemeinsamen Empfehlung „Sozialdienste“ vom 10.12.2021 möchten wir daher wie folgt Stellung nehmen:
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt die Einführung einer einrichtungs- und berufsbezogenen Impfpflicht zum Schutz von vulnerablen Personengruppen nachdrücklich, auch wenn sie es natürlich gleichzeitig auch bedauert, dass die eine solche Verpflichtung – wegen der zu geringen Impfquote - überhaupt notwendig geworden ist.
Düsseldorf, 08.11.2017. Die BAG SELBSTHILFE begrüßt das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts: Bei Fristüberschreitung seitens der gesetzlichen Krankenkassen gilt ein Antrag als genehmigt.
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBSTHILFE...
Als Dachverband von 120 Bundesverbänden der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen sowie von 13 Landesarbeitsgemeinschaften begrüßt die BAG SELBBSTHILFE...
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