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Die Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) stellt in diesem Gremium einen Antrag, durch die Entwicklung und Umsetzung eines Qualitätssicherungsverfahrens für eine Verbesserung der Situation von Patienten mit akuten Schmerzen zu sorgen.
Die BAG SELBSTILFE e.V. bewertet den vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung...
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den vorliegenden Entwurf einer Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (Artikel 1) sowie die vorgeschlagene Änderung...
Die BAG SELBSTILFE E.V. hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten Stellung genommen.
Die BAG SELBSTHILFE e.V. begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf als wichtigen Schritt, um die Qualität von Mediationen zu sichern und zu fördern.
Wir begrüßen es sehr, dass der Verordnungsgeber sowohl die Barrierefreiheit als auch die Nutzerfreund-lichkeit in § 6 der Verordnung aufgegriffen hat; sie hat jedoch an beiden Punkten noch Ergänzungsbedarf, der nachfolgend im Einzelnen ausgeführt wird.
Wir begrüßen die Regelung eines Anspruches mit präventiver Antikörpertherapie für bestimmte Personengruppen sehr.
BAG SELBSTSHILFE fordert von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und vollständiger Teilhabe von Menschen mit Behinderung endlich anzugehen
Wir halten es für sinnvoll, dass den Menschen eine Hilfestellung an die Hand gegeben wird, die ihnen die Entscheidung erleichtert, ob und ggf. an welchen gruppennützigen klinischen Prüfungen sie teilnehmen wollen.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den o.g. Anträgen möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu den oben genannten Anträgen wie folgt Stellung:
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