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Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2013 möchte die BAG SELBSTHILFE die Einladung ins Schloss Bellevue nutzen, um mit Bundespräsident Joachim Gauck über die wichtige Teilhabe von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft und die Rolle der Selbsthilfe in der Zivilgesellschaft zu sprechen.
Düsseldorf, 19. September 2013. Die BAG SELBSTHILFE ist Kooperationspartnerin der Messe Düsseldorf bei der Ausgestaltung der REHACARE. In diesem Jahr präsentiert sie ihre neue, ungewöhnliche Kampagne WIR FÜR MICH. SELBSTHILFE WIRKT.
„Politische Informationen müssen für jeden zugänglich sein.“ Das forderte die Präsidentin des VdK Deutschland, Ulrike Mascher, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, Volker Langguth-Wasem. Anlass ist eine Untersuchung des Projekts „Digital informiert – im Job integriert“ (Di-Ji) im Vorfeld der Bundestagswahl.
Palliative Versorgung und Selbsthilfe Zur Rolle von Selbsthilfeorganisationen am Ende des Lebens
Wir begrüßen es sehr, dass der Verordnungsgeber sowohl die Barrierefreiheit als auch die Nutzerfreund-lichkeit in § 6 der Verordnung aufgegriffen hat; sie hat jedoch an beiden Punkten noch Ergänzungsbedarf, der nachfolgend im Einzelnen ausgeführt wird.
Wir begrüßen die Regelung eines Anspruches mit präventiver Antikörpertherapie für bestimmte Personengruppen sehr.
BAG SELBSTSHILFE fordert von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und vollständiger Teilhabe von Menschen mit Behinderung endlich anzugehen
Wir halten es für sinnvoll, dass den Menschen eine Hilfestellung an die Hand gegeben wird, die ihnen die Entscheidung erleichtert, ob und ggf. an welchen gruppennützigen klinischen Prüfungen sie teilnehmen wollen.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den o.g. Anträgen möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu den oben genannten Anträgen wie folgt Stellung:
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