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Ab sofort sind auch Videos und Podcasts in der Selbsthilfe-App www.selbsthilfe.app der BAG SELBSTHILFE abrufbar
Die BAG SELBSTHILFE begrüßt den vorgesehenen Schritt zur Umsetzung des Implantateregistergesetzes ausdrücklich. Die BAG SELBSTHILFE teilt hier die Einschätzung der Bundesregierung, wonach Implantateregister eine hohe Bedeutung für die Verbesserung der Versorgung von Patient*innen haben:
Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung endlich abgesichert
Bereits im März 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieben weitere Erkrankungen in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen und die Höchstmenge je Verordnung bei der Ergotherapie von 10 auf 20 Einheiten für die Diagnosegruppen PS 2 und PS 3 beschlossen. Die Änderungen treten jetzt zum 01. Juli 2021 in Kraft.
BAG SELBSTHILFE fordert die Entkoppelung der tariflichen Gehaltssteigerungen der Pflegekräfte von den Eigenanteilen der Betroffenen sowie die Erhöhung des Pflegegeldes
Wir begrüßen es sehr, dass der Verordnungsgeber sowohl die Barrierefreiheit als auch die Nutzerfreund-lichkeit in § 6 der Verordnung aufgegriffen hat; sie hat jedoch an beiden Punkten noch Ergänzungsbedarf, der nachfolgend im Einzelnen ausgeführt wird.
Wir begrüßen die Regelung eines Anspruches mit präventiver Antikörpertherapie für bestimmte Personengruppen sehr.
BAG SELBSTSHILFE fordert von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag versprochenen Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und vollständiger Teilhabe von Menschen mit Behinderung endlich anzugehen
Wir halten es für sinnvoll, dass den Menschen eine Hilfestellung an die Hand gegeben wird, die ihnen die Entscheidung erleichtert, ob und ggf. an welchen gruppennützigen klinischen Prüfungen sie teilnehmen wollen.
Für die Möglichkeit der Stellungnahme zu den o.g. Anträgen möchte die BAG SELBSTHILFE herzlich danken. Als Dachverband von 117 Bundesorganisationen der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen und von 12 Landesarbeitsgemeinschaften nehmen wir zu den oben genannten Anträgen wie folgt Stellung:
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